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[AG München] Urheberrecht schütz auch Bruchstücke

Das Amtsgericht München hat in seinem Urteil am 3. April 2012 entschieden, dass auch Bruchstücke von Werken durch das Urheberrecht geschützt sind. Unter dem Aktenzeichen 162 C 19021/11 entschied das Gericht:

Leitsatz:
„Das Urheberrechtsgesetz schützt nicht nur das Gesamtwerk, sondern auch kleinste Teile davon. Werden über Peer-to-Peer-Netzwerke Bruchstücke eines Werkes zum Download angeboten, macht sich der unberechtigt Anbietende schadenersatzpflichtig.“

 

Quelle:
http://openjur.de/u/646448.html