Herr Dr. Kugelmann als Landesdatenschutzbeauftragter hat in einem neueren Artikel auf seiner Webseite veröffentlicht. Hierbei warnt er ausdrücklich davor die geänderte Rechtslage durch Schrems 2 nicht zu berücksichtigen.
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Herr Dr. Kugelmann als Landesdatenschutzbeauftragter hat in einem neueren Artikel auf seiner Webseite veröffentlicht. Hierbei warnt er ausdrücklich davor die geänderte Rechtslage durch Schrems 2 nicht zu berücksichtigen.