Daily Archives: 22. Juli 2013

Online-Werbung für Kinder

 

 

Der BGH hat sich bis zum 17.07.2013 mit dem Aktenzeichen I ZR 34/12 mit der Thematik beschäftigt, ob in kostenlosen Onlinespielen Kinder durch Werbung zum Kauf von Spielzubehör animiert werden dürfen. Konkret ging es um das Fantasyrollenspiel “Runes of Magic” (externen Link). Die Verbraucherzentrale (vzbv) hatte die Firma Gamesforge wegen Werbung verklagt.

In dem Onlinespiel wird nach dem Prinzip Free-to-Play verfahren. Die Spieler erhalten die Software kostenlos zur Teilnahme an dem Spiel. Sie tragen zunächst nur die Verbindungskosten (Internet). Wenn die Spieler nun im Game neben der standardisieren Ausstattung ihres Charakters nun weitere virtuelle Gegenstände haben wollen, müssen sie diese erwerben. Diese Gegenstände haben oft Vorteile in Form von Zeitersparnis oder Kampfkraft.

Gameforge warb mit dem Slogan: ” Schnapp Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das gewisse Etwas”.

Der BGH entschied, dass der Schutz der Kinder es gebiete, dass im Internet eine gewisse Rücksicht und Zurückhaltung gewahrt werden muss. Kinder dürfen aus diesem Grund nicht durch Werbung zum Kauf animiert werden. Diese Werbung sei speziell an Kinder gerichtet worden. Dies erkenne man auch an der Möglichkeit, dass man per SMS bezahlen konnte und die Wortwahl.

Das Urteil ist aktuell noch nicht rechtskräftig.

 

Urteil:
BGH vom 17.7.2013
Aktenzeichen: I ZR 34/12