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Urteil GEMA gegen Open AI – Landgerichts München I vom 11.11.2025

Das Landgericht München I hat in einem wegweisenden Urteil (Az. 42 O 14139/24) entschieden, dass die Memorisierung von urheberrechtlich geschützten Liedtexten in KI-Sprachmodellen eine Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechts darstellt. Die Klage der GEMA gegen zwei Unternehmen der OpenAI-Gruppe wurde überwiegend für begründet erklärt. Die Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die rechtliche Bewertung von KI-Training und den Einsatz generativer Modelle.

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