Niedersächsischen Kultusministeriums – CLOUD-ACT
Eine interessante Aussage einer Fußnote des Niedersächsischen Kultusministeriums für Lehrer zur Umsetzung eines Erlasses für Lehrkräfte:
„Anbieter mit Geschäftstätigkeit in den USA, die den Bestimmungen des CLOUD-Act unterliegen, können die Anforderungen der DSGVO in der Regel nicht erfüllen.“
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