Handreichung des Landesdatenschutz Niedersachsen zum Einsatz von Microsoft 365 aus September 2023

Es ist wunderbar, dass nun auch Landesdatenschützer beginnen konkrete Hinweise zum Einsatz von Microsoft 365 liefern. Dies hat nun der Landesdatenschutz Niedersachsen mit einigen anderen LDSBS auf 21 Seiten getan.

Die Praxishinweise

Die Praxishinweise behandeln Themen von Verträgen über Schwerpunkte bis hin zu konkreteren Hinweisen hin zu einer Konfiguration und Nutzung von Microsoft 365. Dazu gehört es ebenso, dass Hinweise gegeben werden, die auch kritisch zu sehen sind, wie eine Einwilligungspflicht im Bildungsbereich.

Analyse

Ein Analyse der Aufgaben und wie man diese konkret umsetzt, folgt im nächsten Blogpost zum 30.09.2023

Beitrag

https://lfd.niedersachsen.de/startseite/infothek/presseinformationen/einsatz-von-microsoft-365-praxis-tipps-fur-vertrage-mit-microsoft-225722.html

Download: 

https://lfd.niedersachsen.de/download/199434

 

Umsetzung der Praxishinweise

Über die KöllnService GmbH setzen wir diese und viele Maßnahme seit über 20 Jahren um, als Microsoft 365 noch BPOS war. Nach Durchsicht der Praxishinweise haben wir alle Maßnahmen bereits im Portfolio und sind im Standard schon in der Umsetzung.

Sie benötigen Unterstützung: kontakt@koellnservice.de