privater Facebook-Account im Unternehmen – wem gehört er?

In einigen Unternehmen werden die Facebook Fan-Seiten und/oder die Facebook Unternehmensseiten über einen oder mehrere Accounts von Mitarbeitern geführt. Laut der Facebook Richtlinien darf es nur persönliche und keine Service Accounts geben. Dies führt beim Verlassen des Unternehmens durch den Mitarbeiter oft nicht nur zu einem Übergabeproblem, sondern auch zu einem Problem, wenn dieser seinen Account nicht freiwillig herausgibt. 

Nun gab es am Anfang dieses Jahres ein Verfahren vor dem AG Brandenburg. Dieses hatte zu entscheiden, ob ein Mitarbeiter seinen Account an seinen ehemaligen Arbeitgeber herausgeben muss, wenn dieser das Unternehmen verlässt. Der betreffende Mitarbeiter führte über seinen Account die Facebook Seite des Unternehmens, so dass das Unternehmen nun auf Herausgabe klagte. 

Das AG Brandenburg entschied dies zu Gunsten des Mitarbeiters. Er müsse seinen privaten Account nicht an das Unternehmen herausgeben, da der Account von dem Mitarbeiter auch privat genutzt wurde und Bilder und private Inhalte gepostet wurden.

Letzteres kommt wahrscheinlich bei 99% der Facebook-Account Inhaber vor. Somit stellt sich als Lösung nur die Möglichkeit eben eine Art Serviceaccount zu nutzen, den der Mitarbeiter eben nicht privat sondern ausschließlich für das Unternehmen nutzen soll. 

 

Urteil: AG Brandenburg, Urt. v. 31.01.2018 – 31 C 212/17

Quelle:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/wem-gehoert-der-facebook-account_129120.html