Fragestunde zum BeA Postfach am 31.01 im Bundestag

Das besondere anwaltliche Postfach (BeA), welches seit Wochen in der heftigen Kritik steht und die erheblichen Sicherheitsmängel auch nicht durch die entwickelnde Firma Atos nicht beseitigt werden konnten, ist nun auch ein Thema in der heutigen Bundestagssitzung gewesen. Das Bundesjustizministerium in Persona von Christian Lange Backnang, Parlamentarischer Staatssekretär der Justiz und für Verbraucherschutz stellte sich den Fragen. Das BJM ist die Rechtsaufsicht für die BRAK (Bundesrechtsanwatskammer), die für das Projekt der sicheren digitalen Kommunikation zwischen Anwälten und den Gerichten verantwortlich ist und damit die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben umsetzen sollte.

neue Erkenntnisse?

Fraglich ist, ob es neue Erkenntnisse in dieser Sitzung gab. Zunächst bestätigte das BMJ die bestehende Sicherheitslücke und das man schnellstmöglichst Abhilfe schaffen muss. Jedoch wurden trotz mehrfacher Nachfragen keine konkreten Aussagen getroffen, wie nun die Zukunft des BeA aussieht und ab wann das BMJ in Form der Rechtsaufsicht das Projekt übernimmt oder was dies konkret für die gesamte Anwaltschaft inkl. Rechtssystem heißt.

Weiterhin ging man vom BMJ auch nicht auf die Frage ein das Projekt Open Source zu stellen.

Das BMJ prüft aktuell noch, ob die Maßnahmen der BRAK ausreichen und ob der Gesetzgeber hier eingreifen muss. 

Letztlich wies das BMJ daraufhin, dass der Bundestag selber entsprechende Änderungen der Gesetze beschließen kann. Dies war beispielsweise die Antwort auf die Frage, ob man die Pflicht der Anwälte das Postfach abzurufen im Hinblick auf die Fristwahrung nicht nur aussetzen, sondern generell eher auf den 01.01.2019 schieben sollte.

Ihr könnt euch das gesamte Video von der Webseite inklusive der Drucksachen runterladen und anschauen:

https://dbtg.tv/fvid/7197595