Skype for Business Broadcast als Rundfunk?

Vor wenigen Tagen wurde ich gefragt, ob der neue Broadcast Dienst des Skype for Business Tools von Microsoft eigentlich unter das Rundfunktrecht und damit unter den Rundfunkvertrag mit Rechten und Pflichten fällt.

Dazu ist zunächst zu klären, welche Voraussetzungen für den Rundfunk erfüllt sein müssen. Die Voraussetzungen sind in § 2 des Rundfunkstaatsvertrages aufgelistet.

 

Somit gilt als Rundfunk gemäß § 2 Absatz 1 RStV:

“Rundfunk ist ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst; er ist die für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen. Der Begriff schließt Angebote ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder gegen besonderes Entgelt empfangbar sind.  Telemedien sind alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes sind, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen oder telekommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach Satz 1 und 2 sind.” 

Rundfunk i.S.d. § 2 RStV = linearer Informations-und Kommunikationsdienst

  1. Verbreitung an die Allgemeinheit
  2. zum zeitgleichen Empfang bestimmt
  3. Entlang eines Sendeplans
  4. Bewegtbild oder Ton
  5. Elektromagnetische Schwingungen

 

Jedenfalls Rundfunk ist nicht, laut § 2 Absatz 3 RStV:
“Kein Rundfunk sind Angebote, die 1. jedenfalls weniger als 500 potenziellen Nutzern zum zeitgleichen Empfang angeboten werden, 2. zur unmittelbaren Wiedergabe aus Speichern von Empfangsgeräten bestimmt sind, 3. ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, 4. nicht journalistisch-redaktionell gestaltet sind oder 5. aus Sendungen bestehen, die jeweils gegen Einzelentgelt freigeschaltet werden.”

Weiterhin findet sich die Rundfunkfreiheit in Artikel 5 des deutschen Grundgesetz. (… Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk,…) Hierrüber könnte man ohne größere Probleme eine Vorlesung von ein bis zwei Jahren jeweils aus zivilrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Sicht veranstalten, wie diese an der Universität zu Köln umgesetzt wird.

“Die Rundfunkfreiheit ist für Formen der Massenkommunikation anwendbar, Individualkommunikation unterfällt der Rundfunkfreiheit nicht.” (so Prof. Dr. Fechner und Prof. Dr. Hain)

Contoso nutzt nun Skype for Business

Als Sachverhalt nehmen wir Beispielsweise eine regelmäßige Newssendung der größeren international tätigen Firma, die für bis zu 10.000 Zuhörer über Skype for Busines Broadcast bereitgestellt wir und regelmäßig von über 650 Usern des Dienstes gehört werden können. Zuhörer sind lediglich Firmenangestellte.

Überprüfung

Nun ist fraglich, ob ein Skype for Business Call mit 750 Teilnehmerinnen als Rundfunk gesehen werden kann. Dazu müsste Skype for Business es ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst sein.

Dies ist wichtig, denn der einfachgesetzliche Rundfunkbegriff benötigt eine genaue und konkrete Abgrenzung zwischen Angeboten, die einer staatlichen Zulassung benötigen und sonstigen Angeboten, für die solche Pflichten nicht bestehen.

Was ist nun ein Skype for Business Broadcast Call? Dabei handelt es sich um einen VOIP Verbindung in einer einheitlichen Oberfläche. Es gibt Referenzen und Teilnehmer. Nur die Referenten können Inhalte teilen und Funktionen wie ein Whiteboard, eine Umfrage oder eine Bildschirmfreigabe nutzen. Der Teilnehmer kann den Ton und das Bild des Referenten sehen, bei Umfragen abstimmen und in einem Chat mit anderen Teilnehmern kommunizieren. Ebenfalls hat dieser die Möglichkeit seinen Ton zu aktivieren und auch so aktiv teilzunehmen.

Somit kann es sich zwar um einen Informations- und Kommunikationsdienst bei Skype for Business Broadcast handeln, der regelmäßig und auch mit einem Sendeplan mit festen Themen über elektromagnetische Schwingungen gesendet wird, aber es muss ein linearer Dienst sein.

Ein linearer Dienst ist ein Dienst, der nur in eine Richtung läuft, der zum zeitgleichen Empfang bestimmter Veranstaltungen und Verbreitung von angeboten von Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen. Als Beispiele könnte man nennen: Web-casting, Near-Video-on-demand bei dem ein Programm mehrfach, in Abständen Zeitversetzt ausgestrahlt wird. “Nicht-lineare Dienst sind sogenannte Abrufdienste oder Pull-Dienste, bei denen die Übertragungszeitpunkt nicht wie bei Push-Diensten vom Anbieter festgelegt wird, sondern vom Nutzer bestimmt werden kann.

Ein Skype für Business Broadcasting Dienst ist somit kein linearer Dienst, der auf keiner redaktioneller Grundlage beruht. Dieses Angebot unterfällt jedoch unter das TKG und TMG. Auch die Bereitstellung der Aufnahme, die zu jederzeit durch die Nutzer abgerufen kann, kann nicht zum Rundfunk gezählt werden.

 

Zusatz: Übrigens fallen auch laut Herrn Prof. Dr. Fechner Werbesender wie QVC nicht unter den Rundfunkbegriff, da diese nicht redaktionell aufgearbeitet wurden.

Weiterhin bedarf es dem Betrieb von Hörfunk ausschließlich im Internet nach §20b RStV keiner staatlichen Zulassung. Nicht-lineare Angebote fallen somit nicht unter den Begriff des Rundfunks.

 

 

Links & Quellen

Rundfunkstaatsvertrag in der Novelle 15: http://www.ard.de/home/intern/fakten/abc-der-ard/Rundfunkstaatsvertrag/538802/index.html

http://www.ard-werbung.de/media-perspektiven/publikationen/dokumentation/

Lehrbuch: Medienrecht, Fechner, 2013

Vorlesungsmaterial Medienrecht – Prof. Dr. Hain, Universität zu Köln