I am happy to produce a next video show with Ragnar Heil my MVP friend about Teams Connect.
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IT und Recht, Cloud und mehr
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Heute wurde ein schönes Video zum MVP Summit veröffentlicht. Somit erhaltet ihr einen Einblick über den Besuch der Windows Insider MVPs bei MVP Summit in Redmond Anfang des Jahres. Ihr seht unseren Tagungraum, Ausschnitte unserer Besuche z.B. beim Baumhaus oder auch kleine Aktionen.
Die Aufnahmen mit meinen MVP Kollegen der letzten Zeit haben mir so viel Spaß gemacht, dass ich mit einigen Bekannten und Kollegen in Zukunft kleine und kurze Videos aufnehmen werde. Das erste Testvideo zum neuen Compliance Center in Office365 sah schon nicht schlecht aus, aber besser geht es nun immer.
Embbeding oder auch in Deutsch das Einbetten von Videos in einen eigenen Inhalt auf einer Webseite stellt keine Urheberrechtsverletzung dar, so entschied der Europäische Gerichtshof in einem Vorabentscheidungsverfahren des Bundesgerichtshofes (BGH) im Fall BestWater International.
Die Frage im Kern ging um die öffentliche Wiedergabe in europäischen Sinne. Der BGH vermutete diese zunächst, da der Nutzer das Video durch das Einbetten in einem Frame nicht selber vorhalte.
Die Vorabentscheidung betrifft somit die Auslegung Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG. Der EuGH beschließt somit:
“Die Einbettung eines auf einer Website öffentlich zugänglichen geschützten Werkes in eine andere Website mittels eines Links unter Verwendung der Framing-Technik, wie sie im Ausgangsverfahren in Frage steht, allein stellt keine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft dar, soweit das betreffende Werk weder für ein neues Publikum noch nach einem speziellen technischen Verfahren wiedergegeben wird, das sich von demjenigen der ursprünglichen Wiedergabe unterscheidet.”
Quelle:
Beschluss des EuGH v. 21.10.2014 – Rechtssache C-348/13 – BestWater International
Urteil: http://curia.europa.eu/juris/document/document_print.jsf?doclang=DE&text=&pageIndex=0&part=1&mode=lst&docid=159023&occ=first&dir=&cid=403268
Seit heute ist mein Interview mit meiner MVP Kollegin online gegangen. Ich wünsche Euch viel Spaß beim Zuhören:
https://www.youtube.com/watch?v=IEtFpXKcD_4&feature=youtu.be