Tag Archives: Urteil

Folgen des Schrems2 Urteil des EuGH für Microsoft 365

Die Folgen des Schiffbruches von Safe Harbor und der Bruch des Privacy Shield, sowie die  daraus folgenden Herausforderungen auch zu den EU Standardvertragsklauseln wirken sich dramatisch auf Nutzer von Microsoft 365 aus. In dem folgenden Blogbeitrag gehe ich auf die Herausforderungen für Enterprise Kunden ein. Ein Blogbeitrag für den klassischen privaten Kunden folgt danach. Continue reading

OVG Münster, der Datenschutz und das Fahrerbewertungsportal

In dem vorliegenden Portal www.fahrerbewertung.de bewerten Personen FahrerInnen nach Ihrem Kennzeichen.  Sie können abstimmen über den/die FahrerIn (neutral, negativ, positiv), FahrerInnen suchen und auch nach Orten suchen. Dies ist schon von der Annahme her teilweise schwierig, da das Kennzeichen nicht immer zu 100% der Fahrer ist, bzw. sein muss.

Nun musste sich das OVG Münster mit der Plattform beschäftigen:

Continue reading

Microsoft hat einen Lauf – Urteil im Fall der Datenweitergabe positiv

Wie ich bereits öfters von mir in meinem Blog erläutert begleite ich ein für Deutschland und Europa wichtiges Verfahren in den USA. Hierbei handelt es sich um Microsoft gegen den Staat (USA). Die USA, bzw. zwei seiner Behörden, verlangen von Microsoft Daten aus einem Emailaccount, der in Dublin in einem Rechenzentrum der Microsoft Inc. gehostet wird. 

Das Berufungsgericht hat nun endgültig entschieden, dass die Justizbehörden Microsoft nicht zwingen können, Kundendaten, die auf Servern außerhalb der USA gespeichert worden sind, an diese zu übergeben.

Continue reading

Artikel 29. Arbeitsgruppe begrüßt EuGH Entscheidung zu Safe Harbor

Die Artikel 29 Arbeitsgruppe reagierte direkt auf das Urteil des EuGH zum Ende von Safe Harbor und zur Stärkung der nationalen Datenschutzbehörden. In ihrer heutigen Pressemitteilung begrüßt die Artikel 29 Arbeitsgruppe der EU Kommission das Urteil des EuGH, welches eigentlich auch die Fehler dieser der EU Kommission beratenden Arbeitsgruppe bescheinigt.

  • Die Kommission begrüßt die Kritik an der Massenüberwachung in den USA, welche diese selber auch schon mehrfach angemahnt haben.
  • Weiterhin begrüßt die Kommission die Stärkung der nationalen berechtigten Datenschutzbehörden, die selbstständig Prüfungen durchführen können und nicht an die Entscheidung der EU Kommission gebunden ist.
  • Ebenso nimmt es die Aussage des Gerichts entgegen, dass man in den USA kein ausreichenden Rechtsschutz besitzt.

 

via:
http://ec.europa.eu/justice/data-protection/article-29/press-material/press-release/art29_press_material/2015/20151006_wp29_press_release_on_safe_harbor.pdf

Googles Support-Email ist unzureichend!

Landgericht Berlin
AZ: 52 O 135/13
Verbraucherzentrale Bundesverband vs. Google Inc.

 

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat einen Sieg beim Landgericht Berlin gegen Google errungen. In dem oben benannten Verfahren prangerte die vzbv die Support E-Mail von Google an, die über die Webseite www.google.de zu erreichen war. Google muss nun ein anderes Support-Verfahren mit seiner anderen Support-E-Mail entwickelt und genutzt werden. Bei Zuwiderhandlung fallen 200.000 Euro an, die gegen eine Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar sind. (zzgl. 10%).

 

Der vzbv klagte im Rahmen seiner Befugnisse (§4 UKlag) als Verband mit dem Schutz des Verbraucherschutzrechtes. Fraglich ist nun auch, ob z.B. die Überlegungen der Verbandsklagen im Rahmen von Datenschutzverstößen in das Uklag kommen. Die Konsultation der Interessensgruppen aus dem April 2014 ist abgeschlossen.

 

Sachverhalt/Problemstellung:
Google bietet als Support eine E-Mail Adresse für seine Kunden an, um Kontakt aufzunehmen. Diese Vorgehensweise ist durch unzählige gerichtliche Vereinbarungen bei Webseiten üblich geworden.

Dem User soll so die Gelegenheit geben werden den Inhaber/Betreiber der Webseite unkompliziert zu erreichen. Eigentlich steckt hinter einer solchen Adresse eine Gruppe von Support-Mitarbeitern oder eben der Betreiber selbst. Google hatte dies nicht gemacht, sondern mit einer automatischen Standardantwort auf alle eingehenden E-Mails, ohne auf den Inhalt selber einzugehen, geantwortet. Diese E-Mail enthielt für jegliche Bereiche/Geschäftsfelder von Google einen Punkt, der wiederum auf eine andere Webseite verlinkte. Im Grunde erhielt der Anfragende nur eine lange Linkliste zu Webseiten, die ihm eventuell helfen könnten. Es war wohl die preisgünstigste Lösung. Aber diese Lösung entspricht nicht dem Gedanken der Erreichbarkeit des Betreibers. Der Betreiber wird über diese E-Mail Adresse faktisch nicht erreicht.

Dies beendete nun das Landgericht Berlin und Google muss sich eine neue Methode überlegen.

 

Vergleich:
Schaut mal sich nun BMW, Microsoft, VW oder auch öffentliche Einrichtungen wie den Bundestag an, so erfährt man, dass hier ein Ticketsystem hinter der Support-E-Mail liegt. Man erhält zunächst eine automatische E-Mail, dass der Sachverhalt eingegangen ist und teilweise erhält man auch eine Ticket- oder Bearbeitungsnummer. Nach einem bestimmten Zeitraum, oft sind es 3-4 Werktage, bekommt der Anfragende im Anschluss eine spezifische Antwort auf seine Anfrage, die  aus Textbausteinen bestehen kann, aber auch oft individuell verfasst wird.

 

Fazit:
Die Nutzung einer Linkliste als automatische Antwort für Supportanfragen von Kunden/Usern ist somit nicht mehr erlaubt!

 

 

Quelle:

http://www.vzbv.de/13837.htm

Urteil als .pdf-Scan
http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/google-lg_berlin-2014-08-28.pdf

Streaming von Fernsehsendern – Urteil des EUGH

 

Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofes wird für App-Entwickler und Programm Entwickler wohl höchst interessant sein:

Parteien:
ITV Broadcasting (Vereinigtes Königreich)

Herkunft:
High Court of Justice (Chancery Division) – Vereinigtes Königreich

Verfahren: Voranentscheidungsverfahren

Inhalt:
ITV Broadcasting  überträgt ohne Zeitverzögerung das Programm von ITV, BBX, Channel 4 und Sky an Personen, die  in Großbritannien wohnen und eine gültige Empfangslizenz besitzen.

Die Fernsehsender widersprechen und wollen gerichtlich klären lassen, ob Sie dieses Streaming verbieten lassen können.

Datum der Sitzung: 19/11/2012
Verkündungsdatum: 07/03/2013
Veröffentlichung im Amtsblatt: ABl. C. 65 vom 03.03.2012, S.3
Generalanwalt: Bot

Ergebnis:
Die Fernsehsender müssen schriftlich dem Broadcasting-Service erlauben und dürfen als Autor/Urheber des Programmes bestimmen, wer ihre Inhalte verbreiten darf.