Tag Archives: Online

MEC ist back – Die Microsoft Exchange Konferenz Mitte September öffnet ihre Pforten und Raphael Köllner ist dabei

Am 13 und 14 September 2022 findet wieder die MEC statt, die Microsoft Konferenz rund um Exchange, Exchange Server und Exchange Online. Ich freue mich die Konferenz mit zwei Slots bereichern zu können.

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SharePoint Saturday Cologne – virtuell am kommenden Freitag 04.09.2020

Der SharePoint Saturday Cologne musste leider auf Grund der Covid-19 Krise verschoben werden. Wir hatten die Hoffnung, dass wir im September wieder öffnen können, aber auch dies ist nicht möglich gewesen. In der vergangenen Woche wurde für die Stadt Köln das Verbot von Großveranstaltungen auf den 31.12.2020 verlängert, so dass wir gemeinsam mit den Sprechern entschieden, die Veranstaltung online mit Microsoft Teams durchzuführen.

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SharePoint 2016 Hybrid – kostenloses ebook erschienen

Hybride Umgebungen gehören nicht nur wegen rechtlicher Probleme zu einem Standardszenario bei Unternehmen, sondern sind auch aus meiner Sicht eine sehr spannende Materie. In Hybridenszenarien kann man entscheiden welche Prozesse, welche Daten und welche Verfügbarkeit vorhanden sein soll. Es rechnet sich auch oft ökonomisch, da z.B. intensive Prozesse oder große Mengen an Daten günstiger und in der Steigerungsrate flexibler in der Cloud gesteuert/gelagert werden können.

 

Passend dazu hat Microsoft vorgestern ein neues kostenloses ebook zu hybriden Umgebungen veröffentlicht. Viel Spaß beim Lesen:

 

Download via: http://hybrid.office.com/img/SharePoint_Book_2016.pdf

Weiterveräußerung gebrauchter Bücher ?

 

 

In meinem letzten Beitrag habe ich über die noch offenen Frage des Weiterverkaufes von Musik oder auch E-Books im Onlinebereich gesprochen. Heutzutage gestaltet es sich schwierig, bzw. überhaupt nicht seine eingekauften Musiktitel oder E-Books weiterzuverkaufen. Die Flexibilität einer Musik-CD oder eines klassischen Buches ist so gut wie nicht vorhanden.

Nun kommt seit Anfang 2013 etwas Bewegung in den Bereich:

1. Fall ReDigi vor dem Bezirksgericht des Southern District of New York (No. 12 Civ 95)

Parteien: Capitol Records, LLC (Plaintiff) ./. ReDiGi Inc (Defendant)

Sachlage:
Das Musiklabel Capitol Records wirft der Firma ReDiGi vor illegal ITunes Dateien anzubieten. ReDigi wehrt sich und behauptet ausdrücklich keine Tauschbörse für illegal runtergeladene Musik zu sein.

ReDigi bietet lediglich an auf ITunes runtergeladene Musik weiterzuverkaufen. Die Musik wird dazu auf deren Server hochgeladen. Beim Hochladen prüft ReDigi, ob es sich um legal erworbene Musik handelt. Wenn jemand die Musik kauft, soll die Software von ReDigi beim Rechner des Kunden gewährleisten, dass diese wieder gelöscht wird.

Entscheidung:
Laut des Richters des Bezirksgerichtes des Southern District of New York Herrn Richard Sullivan, lässt sich dieses Geschäftsmodell nicht mit dem amerikanischen Urheberrecht vereinbaren. Damit stellt sich das Gericht auf die Seite der Musikindustrie.

Der Käufer eines Musiktitels dürfe zwar die Originaldatei weiterverkaufen, aber nicht eine Kopie davon. Die “First-Sale-Doctrine” sei in diesem Fall nicht für digitale Güter anwendbar. Diese Doctrine ist mit dem europäischen Recht, bzw. dem “Erschöpfungsgrundsatz” vergleichbar. Auf die Einwände der Verteidigung, dass man in einer digitalen Welt nicht mehr auf Datenträger abstellen könnte, ging der Richter nicht ein. Es sei nicht seine Entscheidung, er wende nur geltendes Recht an. Ein Weiterverkauf Online sei laut geltendem Recht physikalisch nicht möglich.

Das Unternehmen hat die Revision angekündigt und will auch bald in Europa gebrauchte Musik verkaufen und das Geschäftsmodell erweitern. Damit wird der Fall wahrscheinlich schnell auch bei uns vor dem EUGH landen. Es bleibt spannend, denn das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.  
2. Urteil des Landgerichtes Bielefeld vom 5.März 2o13 (Az.: 4 O 191/11)

Parteien:
Bundesverband der Verbraucherzentralen e.V. ./. Telemediendienst? (nicht namentlich genannt)

Sachlage:
Der Verband wollte vor dem Gericht klären lassen, ob EBooks wie gebrauchte Software weiterverkauft werden dürfe. Dies hatte der EUGH wenige Monate vor Software bejaht.

Entscheidung:
Das LG Bielefeld entscheid, dass das Urteil des EUGH lediglich für Software gelte und wies die Klage ab. Der Weiterverkauf von Ebooks ist damit verboten. Auf Ebooks finde die Urheberrichtline Anwendung und eben nicht die Softwarerichtlinie.