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Internet am Arbeitsplatz – Empfehlungspaper

Die Konferenz der Landes- und Bundesdatenschützer hat in redaktioneller Bearbeitung des Bayerischen Datenschutzbeauftragen ein Empfehlungspaper für die Internetnutzung am Arbeitsplatz mit dem Stand Januar 2016 veröffentlicht.

Diese Orientierungshilfe enthält Empfehlungen für die Internetnutzung am Arbeitsplatz, aber auch Empfehlungen und Mustervereinbarungen für die E-Mailnutzung.

 

Dieses Paper mit Empfehlungen könnt ihr hier runterladen:

https://www.datenschutz-mv.de/datenschutz/publikationen/informat/internet/oh-internet-arbeitsplatz.pdf

 

 

 

neuer LNU Kurs Netzwerktechnik und Server 4.0

Gemeinsam werden wir in diesem Kurs in die Welt der IT-Infrastruktur und der Computerspiele eintauchen. Als Basis nutzen wir sowohl Windows Server wie auch Varianten der Open Source Server. Ein Schwerpunkt wird das Spiel Minecraft und etliche andere Multiplayer Spiele sein, um entsprechende Lasttests durchführen zu können.
Wir werden lokale Server installieren und konfigurieren, sowie ein eigenes Netzwerk aufbauen. Mittels Netzwerksniffern werden unsere Netzwerke analysiert, um zum Beispiel den Unterschiede zwischen Bandbreite und Latenz kennenzulernen. Als nächstes werden wir in der Microsoft Cloud sowohl einen Minecraft Server wie auch einen TeamSpeak Server installieren und ein Jahr betreiben, so dass die TeilnehmerInnen auch nach dem Kurs kostenlos weiter machen können.

Vielleicht können wir mit etwas Glück schon Azure Stack und den neuen Windows Server 2016 testen. Sollte dies nicht möglich sein, werden wir mit dem Windows Server 2012 R2 und Azure Pack arbeiten.

 

Anmeldung: http://www.lnu-frechen.de/Programm/wo-fr16.html

Kosten: zwischen 10 – 25 Euro Kursgebühr (siehe Anmeldeformular)

Die Anmeldung ist frei für Schülerinnen und Schüler ab 13 Jahre! Sollte keine Genehmigung der Schule vorliegen, kann ich diese Genehmigung zur Teilnahme als Dozent ausfüllen.

 

Mitbringen:
Bringt bitte nach Möglichkeit euren eigenen Laptop mit. Wir haben zwar über 10 Kursrechner, aber leider nicht ausreichend Rechner für 15 Schüler. Gerne würden wir 15-20 Schüler in den Kurs aufnehmen.

 

 

 

schnelles Internet für alle [spd]

Die SPD zurzeit Mitglied der großen Koalition wollen gemäß Ihrer Koalitionspläne den Breitbandausbau vorantreiben.

Laut einer Pressemitteilung haben Union und SPD einen Gesetzesvorhaben in die erste Lesung gebracht:
Drucksache: 18/1973
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/019/1801973.pdf

Folgende Maßnahmen sollen folgen:
“1. Innovations- und investitionsfreundliche Regulierung mit Wettbewerbsorientierung
2. Optimale Hebung von Synergieeffekten zur Kostensenkung
3. Konsequente und zeitnahe Nutzung der Potenziale von Funkfrequenzen
4. Effiziente und stärkere finanzielle Förderung für unterversorgte Gebiete
5. Bessere Abstimmung und Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen”

Laut einer aktuellen TÜV-Studie soll der Breitbandanschluss pro Haushalt zwischen 700 bis 4000 Euro kosten. “Um die Ausbauziele der Großen Koalition zu erreichen, sind ein Maßnahmenbündel sowie ein breiter Technologiemix notwendig (DSL, Glasfaser, Kabelnetze, Satellit und Funknetze/LTE). Mobilfunk ersetzt dabei nicht den notwendigen weiteren Festnetzausbau,” so die SPD in Ihrer Mitteilung.

Quelle:
http://blogs.spdfraktion.de/netzpolitik/2014/07/03/schnelles-internet/

Breitbandatlas 2013 des Bundeswirtschaftsministeriums:
http://www.bmwi.de/Dateien/BBA/PDF/breitbandatlas-bericht-mitte-2013-teil-1,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf

10 Tipps zum Schutz der Privatsphäre im Internet

Das EU Parlament veröffentlichte am 3.10.2013 10 Tipps um seine Privatsphäre zu schützen.

Hier die Tipps:

  1. Fragen nach persönlichen Daten ignorieren
  2. Die besten Cookies kann man essen
  3. Kennwörter – Kein Sesam-Öffne-Dich
  4. Andere können mit ihren Daten Geld verdienen
  5. Halten Sie Ihre persönlichen Daten unter Verschluss
  6. Schließen Sie eine Tür, bevor Sie die nächste öffnen
  7. Haben Sie ungebetene Gäste in Ihrem WLAN?
  8. Sicherheit ist keine Einbahnstrasse
  9. Schadensbegrenzung
  10. Achten Sie auf das Kleingedruckte

Quelle:
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20131003STO21413/html/10-Tipps-So-sch%C3%BCtzen-Sie-Ihre-Privatsph%C3%A4re-im-Internet

Entwürfe zur Gesetzgebung:
http://www.europarl.europa.eu/committees/de/libe/draft-reports.html?linkedDocument=true&ufolderComCode=&ufolderLegId=&ufolderId=&urefProcYear=2012&urefProcNum=0011&urefProcCode=COD#menuzone

http://www.europarl.europa.eu/committees/de/libe/draft-reports.html?linkedDocument=true&ufolderLegId=&ufolderComCode=&urefProcYear=2012&urefProcNum=0010&ufolderId=&urefProcCode=COD

http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20130502BKG07917/html/QA-on-EU-data-protection-reform

Buchtipp: Die Einwilligung in urheberrechtliche Nutzung im Internet

UrheberrechtDie Einwilligung in urheberrechtliche Nutzungen im Internet
Robert Tinnefeld
Dissertation / Prof. Dr. Ansgar Ohly
Eigentums & Wettbewerbsrecht
1. Auflage 2012
Mohr Siebeck, ISBN 978-3-16-152268-0
59,00 €

 

 

 

 

Die hier vorliegende Dissertation von Robert Tinnefeld mit dem Titel“ Die Einwilligung in urheberrechtliche Nutzungen im Internet“ wurde im Jahre 2012 verfasst und veröffentlicht. Diese ist für Mai 2013 noch äußerst aktuell, jedoch gab es einige richtungsweisende Entscheidungen in diesem Jahr. Diese Entscheidungen stehen nicht im Gegensatz zu der Dissertation.

Das Werk ist Teil der Reihe Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht  Nr. 70 und ist mit 232 Seiten ein im Umfang ausgereifte Dissertation. Diese Arbeit verfasste Herr Tinnefeld im Rahmen des DFG-Graduiertenkollegs für Geistiges Eigentum und Gemeinfreiheit an der Universität Bayreuth entstanden.

Formal ist das Werk in 13  Kapiteln mit zwei bis maximal fünf Unterkapiteln eingeteilt. An der Einteilung und Benennung der Kapitel erlebt der Leser keine Überraschung. Es handelt sich um einen klassischen Aufbau, der in dieser Art und Weise erwartet wird. Bei einem tieferen Blick in den Aufbau findet die Leserin/der Leser eine gut strukturiert und aufgebaute Arbeit.

Neben sehr vielen Fußnoten, die stichpunktartig auch immer das gewünschte Ergebnis zu Tage führten, befindet sich am Ende der Dissertation ein an den Umfang angepasstes Literaturverzeichnis. Der Verlag hat es sich nicht nehmen lassen das gesamte Verzeichnis abzudrucken, in einigen anderen Werken erhält man dieses oft nur im Internet zum Download.

Inhaltlich ist das Thema wohl eines der aus meiner Sicht wichtigsten und relevantesten Themen im IT-Recht. Die Dissertation überprüft das in der aktuellen Rechtsprechung oft eingesetzte Institut der einseitigen Einwilligung in die urheberrechtliche Nutzung im Internet. Im Kern handelt es sich um den Konflikt im Urheberrecht der durch die Suchmaschinennutzung ausgelöst wird. Zu den bekanntesten Verfahren habe ich auf meinem Blog www.rakoellner.de Urteilsbesprechungen geschrieben. In diesem Zusammenhang besonders Interessant ist neben der Rechtsprechung auf die politische Entwicklung. Erinnern wir uns an die Einigung Googles mit den Verlagen in Frankreich. Dort wurde das Thema zur Chefsache, also zur Angelegenheit des Präsidenten gemacht.

Besonders empfehlenswert sind zu diesem Thema auch die öffentlich abrufbaren Dokumente zur Gesetzgebung in diesem Themengebiet und natürlich auch zum Leistungsschutzrecht. In diesem Rahmen findet man auf der Webseite des Bundestages eine 4 Stündige Expertendiskussion unter der Beteiligung von Google und mehreren Gelehrten.

Die Dissertation geht über diese in den letzten zwei Abschnitten aktuellen Fragen natürlich weit hinaus. Diese beschäftigt sich mit der Frage der generellen bis zur speziellen Einwilligung in urheberrechtliche Nutzung im Internet.

Die gezogenen Schlüsse und Ergebnisse der Dissertation möchte ich inhaltlich nicht bewerten, dies würde den Rahmen und die Aufgabe eine Rezension bei weitem übertreffen.

Zusammengefasst ist diese Dissertation mit einem noch humanen Preis eine absolute Leseempfehlung einmal für Studierende, die sich für das Thema und den Fachbereich IT-Recht interessieren. Aber auf der anderen Seite lockt auf meiner Sicht diese Dissertation auch Studierende, die mit dem Themengebiet beginnen und sich diesen höchstaktuelles Thema zu Beginn gesucht haben. Die Dissertation führt sehr gut in die Thematik ein und bildet geschickt Anknüpfungspunkte zu grundlegenden Kenntnissen und anderen Rechtsgebieten im Zivilrecht bis zum Öffentlichen Recht.

 

Raphael Köllner

 

 

Office365 – Einsatz im Institut+Lehrstuhl Teil 1

 

Aus aktuellem Anlass habe ich mich immer wieder aus praktischen, aber auch aus rechtlichen Gründen mit der Nutzung von Office 365 am Institut/Lehrstuhl einer Universität beschäftigt.

Die Anforderungen liegen klar auf der Hand:

1. Kommunikation innerhalb und außerhalb des Lehrstuhls

2. gemeinsame Kalender und Aufgabenverwaltung

3. gemeinsame Dokumentenverwaltung und kolloboratives Arbeiten

4. Dokumenten teilen mit Personen außerhalb des Lehrstuhls

5. Projektmanagement

6. Verwaltungsaufgaben (z.B. Personalverwaltung, Budgetverwaltung)

7. Datenschutz relevante sichere Verbindungen und Server (Server in der EU)

 zu 1: Kommunikation innerhalb und außerhalb des Lehrstuhles

 innerhalb:
An einem heutigen Lehrstuhl muss die Kommunikation schnell und zuverlässig funktionieren. Es müssen teilweise große und kleine Dateien verschickt werden, Dokumente geteilt und gemeinsam bearbeitet werden.
Stand heute ist dafür das Telefon und Handy oder in manchen Fällen Skype/Adobe Connect. Für die Dokumentenverwaltung werden hauseigene Server (BSCW//IBM) benutzt. Im Grunde werden alle einzelnen Funktionen teuer eingekauft oder in einer Art “Stückwerk” durch kostenlose Tools ersetzt. So wird z.B. doodle als Terminfindungstool eingesetzt, um auch diese Funktion in der internen Kommunikation abzudecken.

optimal:
Zur optimalen Lösung setzt man Lync ein. Das Kommunikationsprogramm verfügt über folgende Funktionen:

  1. Chat
  2. Audioverbindung
  3. Videoverbindung / Videotelefonie
  4. Datensharing (Daten senden und empfangen)
  5. PC-Remotefreigabe über Lync
  6. VOIP
  7. Audio- und Videokonferenzing mit bis zu 250 Usern in O365-Plan A2 (Chat, Freigabe (Programm, Desktop, Dateien), Wideboard, Umfagen, Datenanhänge)

 zu 2 folgt in den nächsten Tagen.

Einsatzbeispiele:
TU München – http://www.microsoft.com/casestudies/Case_Study_Detail.aspx?CaseStudyID=710000000953

Europäische Fachhochschule: http://www.microsoft.com/casestudies/Case_Study_Detail.aspx?CaseStudyID=710000000954

69. Juristentag in München

 

Der 69. Juristentag in München bietet diesmal ein umfangreiches und sehr interessantes Programm.
Unter dem Punkt “IT- und Kommunikationsrecht” werden Juristinnen über folgenden Punkt diskutieren:

Persönlichkeits- und Datenschutz im Internet – Anforderungen und Grenzen einer Regulierung
 
Mehr Informationen findet Ihr auf dem aktuellen .pdf zu der Veranstaltung.