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Office 365 nun kostenlos für Schüler, Studenten, Lehrer, Dozenten über ein weltweites Portal

Heute wurde auf dem Office Blog angekündigt, dass es bald auch ohne den oft schwierigen Weg über die Hochschule oder die Schule funktioniert. Auf dem weltweiten Portal könnt ihr euch anmelden und während eurer Ausbildung ein Office 365 Account erhalten. Dieser enthalt für ein Jahr: (Verlängerung über das Portal)

  • 5 Lizenzen für Office Professional Plus (Word, PowerPoint, OneNote, Access, Publisher & alle Apps für mobile Geräte)
  • 1 TB Cloudspeicher
  • Office Online

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Hochschulen setzen auf Office 365

 

Microsoft hat schon seit der Einführung ein Angebot für Hochschulen und Bildungseinrichtungen!

In den A-Plänen können Bildungseinrichtungen zwischen drei A-Plänen wählen. (Stand Aug 2013)

Plan A2 enthält:

Office Web Apps in SharePoint Online
Lync Plan 1: Instant Messenger, Präsenz, Audio- und Videotelefonie
Lync Plan 2: Webkonferenzen zum Beispiel für Online-Kurse, Seminar-Gruppen oder auch Lerngruppen
SharePoint Plan1: Intranet, Extranet, Dokumentenverwaltung
Exchange Plan 1: 25 GB Email-Postfächer, Spam-/Virenschutz, persönliches Archiv

Plan A3 enthält zusätzlich:

Office Professional Plus Developerversion (auf bis zu 5 Geräte pro Nutzer)
Exchange Plan2: Voicemail-Funktion, erweiterte Archivfunktionen
SharePoint Plan2: InfoPath-Formulare, Acces-, Excel- und Visio-Service

Plan A4 enthält zusätzlich:

Telefoniefunktion für die gesamte Einrichtung: Ersetzen der Telefonanlage mit lokalem Lync Server

 

Case Study:

Zeppelin Universität
http://blogs.msdn.com/b/edublog/archive/2013/07/22/die-zeppelin-universit-228-t-setzt-auf-office-365.aspx

Universitätsbibliothek mit Windows 8 Tablets
http://www.ub.uni-muenchen.de/aktuelles/einzelne-nachricht/article/windows-8-tablets-an-der-universitaetsbibliothek/

 

 

 

 

Urheberrecht an Hochschulen

 

Eine für Hochschulen, Schulen und Bildungseinrichtung wichtige Entscheidung in Bezug auf das Urheberrecht ist um zwei Jahre verschoben worden.  Die aktuelle Urheberrechtsregelung wurde um zwei Jahre gegen die Stimmen der Linken und bei Enthaltung der Grünen im Bundestag verlängert.

Inhalt
Die Abstimmung und damit die Entscheidung fiel auf Antrag der CDU/CSU und der FDP zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes ( 17(11317). Die Folge ist nun, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte zwei Jahre länger, also bis Ende 2013 unter denen im Gesetz genannten Voraussetzungen, einem abgegrenzten Personenreis zugänglich gemacht werden. Diese Verbreitung ist nur für Unterrichts- und Forschungszwecke zugelassen.
Ein  Beispiel für die Verbreitung könnte demzufolge weiterhin über das Intranet einer Schule oder auch einer Hochschule erfolgen. Die interne Veröffentlichung muss jedoch über eine Vergütung an eine Verwertungsgesellschaft (z.B. VG Wort) erfolgen.

Parteien im Konflikt:

Bildungseinrichtungen (Schulen, Hochschulen)
       VS
Verlage (Urheber)

Gesetzgebungsorgane
Die Regierung begrüßt die Verlängerung um zwei Jahre damit in der nun verfügbaren Zeit nun endgültig eine unbefristete Entscheidung treffen zu können. Die Auswirkungen der nun mehrmals verlängerten Regelungen (§ 52a Urherrechtsgesetz) wäre in der Praxis bisher nicht abschließen geklärt und bewertet worden.

Gegen die Einwürfe und die Voten der Opposition lehne der Bundestag noch einen Gesetzesentwurf der SPD ab. Der Gesetzesentwurf sah vor die Befristung zu Entfernen, da sich die Regelung bewehrt hätte.

Quellen:

Auszug aus dem Bundestrag Entscheidung):
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/41832717_kw48_angenommen_abgelehnt/index.html

 Urheberrechtsgesetzes (17/11317)
   http://dip.bundestag.de/btd/17/113/1711317.pdf

Empfehlung des Rechtsausschusses (17/11699)
 
http://dip.bundestag.de/btd/17/116/1711699.pdf 

SPD Gesetzesentwurf (17/10087)
http://dip.bundestag.de/btd/17/100/1710087.pdf