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[Buchtipp] Galileo: Windows Server 2012 R 2

Windows Server 2012 R2
– Das umfasende Handbuch –
4. aktualisierte Auflage 2014Autor: Ulrich B. Boddenberg
Verlag: Galileo Computing
ISBN: 978-3-8362-2013-2
Preis: 59,90 Euro

 

 

Anforderungen für mich
Vor ca. drei 1/2 Wochen konnte ich in den Besitz des im Titel genannten Buches kommen. Ich benötigte dieses Buch als Nachschlagewerk, zur Prüfungsvorbreitung und als Empfehlung in meinen IT Kursen rund um den Windows Server und Office 365.

 

Formal
Mit diesen Anforderungen nahm ich mir das 1392 seitige Fachbuch zur Brust. Es besitzt 23 Kapitel mit etlichen Unterkapiteln. Neben dem Einführungskapitel und dem Kapitel zu Editionen, sowie Hardwareanforderungen beginnt der Autor die Inhalte in der Reihenfolge einer Serverinstallation zu erläutern. So heißt auch das Kapitel 6 “Installation” und das Kapitel 8 “Active Directory-Domänendienste”. Rein formal gesehen ist das Fachbuch sehr gut aufgebaut und der sachkundige Leser, wie auch der Windows Server Anfänger wird geholfen. Eben für Personen, die bisher noch nicht viele mit dem Windows Server ob mit 2008 oder 2012 gemacht haben, sind bei diesem Buch gut aufgehoben. Auch wenn das Buch Windows Server 2012 R 2 heißt, behandelt es auch alle Grundlagen des Windows Server allgemein und berichtet nicht nur von den Neuerungen von Windows Server 2012 auf Windows Server 2012 R2.

 

 

Inhalt
Nun schaue ich mir den Inhalt des Buches etwas genauer an. Zu Beginn erläutert der Autor anschaulich warum man einen Windows Server nutzen sollte und für welche Aufgaben und Rollen dieser gemacht wurde. Sehr interessant für mich war diesbezüglich auch die kleine Historie mit den alten Screenshots des NT 3.5 Servers, welche auch hilfreich sind zu verstehen, warum heute im aktuellen Server bestimmte Dinge so geregelt sind, wie sie es sind. Das an dieser Stelle kein Vergleich zur Konkurrenz gezogen wird wie Linux oder Apple Servern ist für mich in Ordnung, da man alleine dafür wohl ein eigenes Buch hätte schreiben können. Der Autor fokusiert inhaltlich nicht nur an dieser Stelle sehr gut auf das Wesentliche und schweift nicht vom Thema ab.

Ich springe nun einmal etwas tiefer in die Active Directory Domänendienste und die Struktur einer Domäne, also für einen Unwissenden zu einer schwierigeren Thematik. Diesbezüglich arbeitet der Autor geschickt mit Beipielen und nutzt hierzu den typischen EInsatzbereich des Windows Servers im Unternehmen.

Inhaltlich ist das Fachbuch sehr gut und verständlich geschrieben. Ich schaffe es auch die Seiten quer zu überfliegen um für mich relevante Inhalte zu finden. Alle Themen werden aus meiner Sicht für ein umfassendes Handbuch gut verfasst, man sollte jedoch nicht erwarten, dass jedes auch so kleine Spezialthema in diesem Buch zu finden ist. Um tiefer in Themen wie Exchange oder Mobilephones, System Center oder auch Intune einzusteigen muss man sich das jeweilige Fachbuch erwerben oder ergänzend bei TechNet nachschauen.

 

Zusammenfassung + Empfehlung
Ich kann dieses Fachbuch bedingungslos als Nachschlagewerk für Profis und als Buch für Anfänger empfehlen. Mit vielen Screenshots und Grafiken werden auch komplizierte Sachverhalte einfach und anschaulich erläutert. Oft versteckte Inhalte in Menüs oder zustätzliche Tools aus dem Microsoft Download Center werden preisgegeben. Für mich als Person zwischen zwei Welten wäre der ein oder andere rechtliche Hinweis sinnvoll, aber dies war nicht meine Anforderung an das Buch und wird die der Leser auch nicht sein. Dies nehme ich jedoch gerne zum Anlass mein eigenes Buch zu schreiben.

MCT Prüfung: checkpraktische Arbeit: check
Anfänger & Profi: check
bei Freunden glänzen: check

OPENBOOCK Link:
http://openbook.galileocomputing.de/windows_server_2012r2/

 

 

 

[Buchtipp] Rechtsfälle zum Wettbewerbs- und Kartellrecht

Wettbewerbs- und KartellrechtWettbewerbs- und Kartellrecht Prüfe dein Wissen

Hans-Peter Schwintowski

5. Auflage, 2013 mit 210 Seiten

CH Beck Verlag, ISBN  978-3-406-63268-6

24,90 €

 

 

 

 

 

 

Dieses vorliegende Werk ist ein Buch aus der Reihe Prüfe dein Wissen aus dem CH Beck Verlag mit dem Titel Wettbewerbs- und Kartellrecht. Verfasser des Fallbuches ist Professor Dr. Hans-Peter Schwintowski von der Humboldt-Universität Berlin.

Das Lehrbuch besitzt 210 Seiten und behandelt in zwei großen Kapiteln die beiden die beiden Rechtsgebiete. Die beiden Kapitel „Das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb“ und „Das Recht gegen die Wettbewerbsbeschränkungen“ sind vergleichbar aufgebaut. Beide beginnen jeweils mit den Grundlagen und enden im spezielleren Kapiteln wie der vergleichbaren Werbung (§ 6 UWG) im ersten Kapitel und der Europäischen Fusionskontrolle in zweiten Kapitel.

Nach dem einseitigen Inhaltsverzeichnis folgt ein vier seitiges Abkürzungsverzeichnis mit den wichtigsten allgemeinen und für dieses Rechtsgebiet spezielleren Abkürzungen. Im Anschluss folgt ein zwei seitiges Literaturverzeichnis

Jedes Kapitel besitzt grau unterlegte Abschnitte, die von Beginn bis zum Ende durchnummeriert sind. Nach jedem grau unterlegten Abschnitt sind Erläuterungen des Autors, die zu Beginn des Buches kürzer und zum Ende des Buches länger sind.

Das Lehrbuch besitzt keine Fußnoten um Aussagen zu belegen. Der Autor belegt wichtige Stellen mit Urteilen und Gesetzen, die in Klammern nach dem jeweiligen Absatz angefügt sind. Für diese Art des Lehrbuches an Hand von Rechtsfällen, die mit Fragen und Antworten beantwortet werden, sind Fußnoten nicht sehr wichtig. Als Ergänzung schlägt der Verlag das Kurz-Lehrbuch Kartellrecht von Emmerich vor.

 

Raphael Köllner

[Buchtipp] Kommentar zum Urheberrecht

UrhGKommentar zum Urheberrecht

Thomas Dreier/ Gernot Schulze

4. Auflage, 2013 mit 2156 Seiten

CH Beck Verlag, ISBN 978-3-406-62747-7

149,- €

 

 

 

 

Zum Ende des Jahres 2013 erscheint nun der Standard-Kommentar zum Urheberrecht in der 4. Auflage von den Autoren Thomas Dreier und Gernot Schulze. Auf 2156 Seiten werden das Urheberrechtsgesetz, das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz, das Kunsturheberrecht und neu auch das Leistungsschutzrecht für Presseverleger kommentiert.

Schon auf dem Umschlag weist der Verlag schon auf die Einbindung in das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger hin. Dieses erst kürzlich verabschiedete Gesetz wird in diesem Kommentar als Anhang hinter dem Sachverzeichnis angefügt.

Weiterhin wird im Besonderen in dieser neuen Auflage folgende Dinge berücksichtig: 6. Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetz, das FGG-Reformgesetz und eine ausführliche Darstellung zu allen Fragestellungen im Zusammenhang mit Plagiaten.

Dieser Kommentar ist zunächst nicht in erster Linie für Studierende gedacht, sondern wendet sich an Rechtsanwälte, Verwertungsgesellschaften, Verlage und Künsteragenturen, wie der Beck Verlag dies kommuniziert. Dennoch wird dieser Kommentar zwar nicht im Grundstudium direkt benötigt, aber im Hauptstudium an der Universität zu Köln im Schwerpunkt Medienrecht oder wenn man sich im Bereich des Urheberrechtes schon frühzeitig beschäftigen möchte. Wenn der eine oder der andere von Euch bei einem Anwalt arbeitet, dann wird er diesen Kommentar genauso finden, wie im Hauptseminar.

Formal unterscheidet sich der Kommentar zum UrhG nicht zu den übrigen Kommentaren aus dem Hause Beck. Zuerst folgt ein Inhaltsverzeichnis der Gesetze und Paragraphen, die in diesem Kommentar kommentiert werden. Im Anschluss folgt ein sehr ausführliches Literaturverzeichnis. Nach dem Literaturverzeichnis folgt die Kommentierung des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte. Zu Beginn jeder Kommentierung gibt eine Übersicht einen ersten Einblick.

Inhaltlich ist der Kommentar sehr gut recherchiert und erarbeitet worden. Die Abschnitte sind sehr gut geschrieben, die Formulierungen sind leicht zu lesen und zu erfassen. Hinter vielen Sätzen befinden sich in Kammern entsprechende Nachweise zu Urteilen, Aufsätzen und weiterer Literatur. Wichtige Begriffe sind in jedem Abschnitt durch fettmarkierte Schrift hervorgehoben.

Zusammengefasst ist der Kommentar eine Empfehlung für jeden Studierenen des Schwerpunktes Medienrecht und auch für Studierende, die sich mit dem Urheberrecht auch außerhalb ihres Studiums beschäftigen wollen. Für jeden Studierenden noch komfortabel ist, dass der Kommentar fast in jede Tasche passt und mit 149 Euro zwar nicht günstig, aber auch nicht zu den hochpreisigen Kommentaren gehört.

Raphael Köllner

 

 

Buchtipp Medienrecht 2013 – Frank Fechner

Medienrecht
Lehrbuch des gesamten Medienrechts unter besonderer Berücksichtigung von Presse, Rundfunk und Multimedia

 

Prof. Dr. Medienrecht-Fechner-BildFrank Fechner

14. Auflage, 2013 ggf. 465 Seiten

UTB Mohr Siebeck, 978-3-8252-3921-3

€19,99 Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Titel des Lehrbuches von Prof. Dr. Frank Fechner beschreibt schon sehr genau, worum sich das Lehrbuch thematisch drehen wird. Es handelt vom Medienrecht. Der Untertitel ist aus dem ersten Blick des Betrachters sehr sportlich, da es verspricht das gesamte Medienrecht zu behandelt und dies unter besonderer Berücksichtigung von Presse, Rundfunk und Multimedia.

 Zunächst zu Prof. Dr. Frank Fechner. Er hat die Professur für Öffentliches Recht, insbesondere öffentlich-rechtliches Wirtschaftsrecht und Medienrecht an der Technischen Universität Ilmenau inne. Ilmenau liegt in der Nähe von Erfurt in Sachsen in der Nähe der Tschechischen Grenze. Ob es Auswirkungen hat, dass dieses Lehrbuch von einer Professur für Öffentliches Recht an einer Technischen Universität stammt, werden wir in den nächsten Absätzen näher erörtern. An der Universität zu Köln haben wir ebenfalls zwei Professoren, die sich mit dem Thema Medienrecht befassen. Auf der einen Seite ist dies Prof. Dr. Peifer und auf der anderen Seite Prof. Dr. Hain.  

Formal besitzt das Lehrbuch 465 Seiten und besteht aus 12 unterschiedlichen großen Kapiteln. Didaktisch ist das Buch ähnlich wie eine Vorlesung von Allgemeinen Medienrecht über das besondere Medienrecht, Verfassungsprinzipien, Mediengrundrechte, Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Jugendschutz, Datenschutz und Strafrecht bis zum Spezielleren Presse, Buch, Rundfunk, Film und Multimedia und auch Cyber Crime aufgebaut.

Die aktuellen Thematiken, die das DE-Mail-Gesetz, Recht in virtuellen Welten oder auch die sozialen Netzwerke sind dargestellt und dort die wichtigsten Themenschwerpunkte gesetzt. Ich persönlich hätte mir einen etwas größeren Teil im Bereich Datenschutz gewünscht, dies kann an der Erwartung aus dem Untertitel und auch an der aktuellen Sensibilisierung dieser Thematik der einen oder anderen Späh-Affäre liegen.

Inhaltlich ist das Lehrbuch sehr gut. Besonders positiv fallen dem Leser die fettmarkierten Begriffe auf, die jeweils die Schwerpunkte des Textabschnittes bilden. Weiterhin arbeitet der Autor mit vielen Grafiken und Aufbauschemata. Besonders gut für uns Studierende sind dir Prüfungsschemata, die der Autor gewissenhaft in sein Lehrbuch eingebaut hat. Diese runden einen inhaltlichen Abschnitt/Kapitel sehr gut ab. Hier lohnt es sich diese auf Karteikarten zu schreiben und zur Wiederholung zu nutzen. Eine kleine Anmerkung zu den Problemschwerpunkten könnte auf der Karteikarte zusätzlich nicht schaden. In diesem Lehrbuch sind diese jedoch klar erkennbar.

Ebenso hervorragend sind die vielen Fußnoten und zu Beginn des Buches auch die gesammelte Literatur zum Medienrecht auf drei Seiten mit vielen Links zu Gesetzestexten, Urteilen und zum Medienrecht allgemein.

 

Raphael Köllner
(Entstanden über die Rezensionsabteilung der Fachschaft Jura Köln)

Buchtipp Pflichten von Internetnutzern zur Abwehr von Malware und Phishing in Sonderverbindungen

 

Pflichten von Internetnutzern_PhisingPflichten von Internetnutzern zur Abwehr und Phishing in Sonderverbindungen
Promotionsschrift
Schriftenreihe Internet und Recht
Martin Hossenfelder
Herausgegeben Prof. Dr. Borges (Universität Bochum)
1. Auflage, 2013 316 Seiten
Nomos, 978-3-8329-7749-8
82,00 €

Das vorliegende Werk ist im Gegensatz zu den anderen Buchtipps und Rezensionen kein klassisches Lehrbuch, sondern eine Promotionsschrift zur Erlangung der Dr. Würde. Es umfasst 316 Seiten und ist im Jahr 2013 veröffentlicht worden. Das aktuelle Datum ist für Werke aus dem Fachbereich äußerst interessant, da es nur sehr wenige aktuelle Schriften mit dieser Thematik gibt.

Der Dr. Vater des Autors Herrn Martin Hossenfelder ist Prof. Dr. Borges, der den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und internationales Wirtschaftsrechts, insb. IT-Recht an der Universität Bochum innehat.

Formal ist die Promotion in 6. Kapitel eingeteilt und in zwei bis drei Unterpunkten mit jeweils bis zu 18 Rubriken. Auch Formal lässt sich das Prinzip vom Allgemeinen zum Speziellen innerhalb der Kapitel sehr gut erkennen.

Der Auto beginnt mit den Grundlagen der Schutzpflichtlehre über die Kriterien zur Beurteilung von Schutzpflichten, die Schutzwürdigkeit, die Technik, spezieller zu den Schutzpflichten zur Abwehr von Malware und Phishing, Schutzplichten innerhalb von Vertragsbeziehungen und endet mit der Durchsetzbarkeit und den Rechtsfolgen. Nach dem Umfang der Kapitel zu beurteilen, liegt der Schwerpunkt im Bereich Schutzpflichten innerhalb von Vertragsbeziehungen. Diese werden einzeln von der unbeabsichtigten Weiterleitung von Schadprogrammen bis zum Onlinebanking und den Onlinezahlungsdiensten sehr gut abgedeckt.

Inhaltlich möchte ich mir nicht anmaßen nach 2 Wochen in Besitz des Werkes ein Urteil zu fällen.

Jedoch möchte ich meinen Eindruck und meinen leider kurzen Einblick schildern. In diesem ersten Eindruck ist diese Promotion eine absolute Empfehlung für jeden IT-Rechtler. Ich habe die ersten Seiten mit Lust und Laune verschlungen, musste das ein oder andere selber in Sekundärer Literatur nachlesen und bin durch die Fußnoten immer zum Ziel gelangt. Die inhaltliche Aufteilung und Struktur der Promotion erleichtert den Einstieg in dieses spezielle Thema aus dem IT-Recht und vermittelt umfassend die noch offenen Herausforderungen, sowie die angestrebten Lösungen und Lösungsansätze.

Zusammenfassend ist dieses Werk für den allgemeinen Studierenden der Rechtswissenschaften wahrscheinlich inhaltlich zu tief. Jedoch sollten Studierende, Professoren und Dozenten des Fachbereichs IT-Recht diese Promotion nicht nur im Regal, sondern auch mindestens einmal gelesen haben.
Ich persönlich habe mich sehr gefreut diese Promotion zu lesen und konnte mit den mir bekannten IT-Rechtlern sehr gut diskutieren und spannende Gespräche führen. Ebenso ist das Thema so aktuell und relevant, dass nicht nur Firmen, sondern auch die Gerichte sich mit dem Thema aktuell beschäftigen. Ich prognostiziere, dass diese Promotion immer wieder als Grundlage dienen wird.

Raphael Köllner

 

 

 

 

Gestaltung und Management von IT-Verträgen – Rezension

Rezensionen

Gestaltung und Management von IT-Verträgen

 

Gestaltung und Management von IT-Verträgen
Eine Anleitung für Praktiker
Meinhard Erben, Wolf G.H. Günther
2. Auflage, 2013 269 Seiten
Springer, 978-3-8349-2909-9
39, 99 €

 

Bei dem vorliegenden Werk handelt es sich nicht um ein klassisches Lehrbuch, welches wir Studierende aus der täglichen Vorlesung kennen. Bei dem Buch handelt es sich, wie der Untertitel schon anmerkt, um eine Anleitung für Praktiker.
Als Praktiker möge ich auf der einen Seite den Studierenden der Rechtswissenschaften meinen, der mit dem Thema beginnt oder pflichtmäßig in seinem Schwerpunkt dieses Thema als Randgebiet hat. Auf der anderen Seite ist dieses Werk eine Möglichkeit für den ITler im Unternehmen oder Assistenten der Geschäftsleitung unkompliziert einen guten Einstieg in die Thematik zu bekommen. Warum diese Einschätzung zutreffend ist, möchte ich in den nächsten Zeilen weiter ausführen.

Der formale Aufbau des Buches ist logisch und strukturiert. So wurde, wie üblich, bei den Grundlagen für Verträge begonnen und Endet bei dem Management von Verträgen: Probleme und Gegenmaßnahmen. Zusammenfassend also der juristische Weg vom Allgemeinen zum Speziellen.

Dieser Aufbau wird ergänzt durch unzählige Beispiele, die die Autoren nach jedem gedanklichen Abschnitt einbauen, um dem Praktiker an Hand der Realität einfach und kurz die Problematik und die Lösung zu veranschaulichen.

Schaut sich der Leser nun die einzelnen Inhalte der 9 Kapitel an, so stellt der rechtskundige Leser fest, dass die Autoren in diesem Werk sehr kleinschrittig vorgehen. Schon der Studierende im ersten Semester wird sicher Anknüpfungspunkte finden bis hin zum Studierenden im Schwerpunkt Medienrecht, der die ersten Unterpunkte des Kapitels überspringen mag und so nur noch die letzten zwei bis drei Punkte des jeweiligen Kapitels interessant finden wird.

Für den Praktiker auf der anderen Seite wird dieser Aufbau besonders hilfreich sein, da er zwar etwas mehr durcharbeiten muss, aber die gerade in diesem Rechtsgebiet wichtigen Grundlagen nicht vergisst.

Inhalt sich spiegelt sich dieser Aufbau sehr gut wieder. Zunächst werden die Grundlagen gelegt und durch Beispiele untermauert. Besonders fällt auf, dass die Autoren Überschriften gewählt haben, wie „Leben Sie den Vertrag“. Diese doch für ein typisches juristisches Werk unüblichen Überschriften verdeutlichen jedoch sehr gut, dass es neben der objektiven gesetzlichen Meinung auch noch die praktische Handhabe gibt. In der Realität müssen Vertragsparteien auch nach einer Lösung einer aufkommenden Problemstellung mit einander Geschäfte machen. Dazu gehört auch, dass man seine selbst verfassten Verträge eben auch leben soll. Dies bedeutet, dass man diese auch im täglichen Geschäft mit Leben füllt und so seine Vertragsparteien über Verträge informiert und auch Kompromisse schließt.

Zusammenfassend beurteile ich dieses Werk für jeden Praktiker als lesenswert. Angesprochen sollten sich diesbezüglich zum Beispiel Systemhäuser oder auch kleinere Softwareschmieden, die nicht mit einer Großkanzlei zusammenarbeiten, sondern einen Teil ihrer Verträge eben auch selber verfassen und verwalten.

Für einen Studierenden des Faches Rechtswissenschaften wird dieses Buch leider nicht ausreichend sein, gerade wenn er sich Schwerpunktmäßig in dem Fachgebiet niederlassen will.
Für Studierende in den neuen Master Wirtschaftsrechts oder Medienrechts Studiengängen bildet das Buch hingegen eine gute Grundlage, wenn sich die Studierenden aus der Wirtschaftsinformatik oder der Betriebswirtschaft diesen Aufbaustudiengang erwählen.

Streng genommen ist das Wort „Gestalten“ für den Inhalt in diesem Buch aus juristischer Sicht leicht übertrieben. Die Beispiele sind für einen Juristen schon seit seiner Ausbildung bekannt und auch die für einen Vertragsjuristen wichtigen Tipps & Tricks fehlen leider. Dazu fehlen in diesem Werk sämtliche Fußnoten zu Urteilen und Richtlinien, sowie Gutachten im Rahmen der Besetzung auf internationaler Ebene bis hin zu nationalen Ebene.

Diesbezüglich bieten andere Werke einen wesentlich besseren Zugang, der aber auch durch dieses Buch nicht gewollt ist, wie das Vorwort erläutert. Dennoch wäre es aus meiner Sicht sehr gut, wenn in der kommenden Auflage wenigstens die wichtigsten Fußnoten zur Nachlese direkt am Ende der Seite angezeigt werden. In diesem doch durch das Case Law begründeten schnelllebigen Fachgebiet kommt es auf jedes einzelne Wort eines Sachverhaltes an. Die Waage schlägt so auch schnell in die auch für die Praxis negative Seite aus.

 

Von:
Raphael Köllner

 

 

 

 

 

 

Internetrecht – Wien

 

Rezension

Wien_InternetrechtInternetrecht
Eine praxisorientierte Einführung
Andreas Wien
3. Auflage, 2012 243 Seiten Springer Gabler, 978-3-8349-3564-9
27, 95 €

 

Das Werk Internetrecht von Andreas Wien ist nun in der 4. Auflage erschienen und hat sich zu einem der Standardwerke für die Vorlesung „Internetrecht“ neben IT-Recht aus dem Hause Beck entwickelt.

Aufgebaut ist das Lehrbuch für das Studium der Rechtswissenschaften in 10 Kapitel und einem 11ten Kapitel mit Wiederholungsfragen. Es beginnt mit einer kurzen Einführung auf 18 Seiten, die mit den wesentlichen Begrifflichkeiten, wie auch den relevanten Gesetzen, Verträgen auf internationaler Ebene, europäischer Ebene und nationaler Ebene vorstellt. Dieser Aufbau ist im Grunde kurz und knapp gefasst und reduziert auf das Wesentliche, dies erfreut jeden lernoptimierenden Studierenden.

Weiter setzt der Autor Schwerpunkte in den Kapiteln Streitigkeiten über Domainnamen, Internet-Angebote und Urheberrecht, Werbung im Netz, Verträge im Internet, E-Commerce, Computerkriminalität und Strafrecht, Datenschutz und Verfahrensrechtliches. Von der Struktur her hätte ich persönlich das Kapitel Datenschutz vor die Computerkriminalität gesetzt. Denn gerade der Datenschutz ist leider eine in der Praxis und auch im Studium unterschätze Materie. Ohne eine ordentliche Datenschutzerklärung kann dem Unternehmer empfindliche Strafen und Verfahren das tägliche Geschäft erschweren, besonders in Zeiten in denen der Verbraucher in Deutschland panische Angst vor Datensammlern hat.

Inhaltlich ist das Lehrbuch sehr gut aufgebaut und enthält neben den im Text eingebauten Beispielen auch die entsprechenden Fußnoten und vor allen sehr deutlich hervorgehoben die entsprechenden Paragraphen der behandelten Gesetze. Dieser letzte Punkt fällt besonders positiv auf, da der Studierende so auch ohne die entsprechenden Gesetze immer parat zu haben, das Lehrbuch recht zügig durcharbeiten kann. Der Text ist gut leserlich verfasst.

Leider handelt es sich um ein recht kurzes Lehrbuch, so dass aus meiner Sicht wichtige Stellen wie das Impressum auf einer halben Seite abgehandelt werden. Gerade an diesem auch für die Praxis wieder hochrelevanten Thema hätte ich mir neben zwei Beispielen, dem § 5 TMG in Auszügen eine Darstellung der aktuellen Probleme und Herausforderungen gewünscht. Dies bezieht sich zum Beispiel auf die Möglichkeit aus Applikations (App) heraus auf Webseiten zu verweisen, um sich eine entsprechende Seite in einer App für das Impressum zu ersparen und flexibler auf Änderungen reagieren zu können.

Zusammengefasst ist dieses Lehrbuch eine gute Empfehlung für jeden Studierenden der Rechtswissenschaften für den Bereich Medienrecht mit der entsprechenden Vorlesungen Internetrecht. Die beiden kleineren Auslassungen mit den fehlenden Beispielen im Anhang und den teilweise zu knappen Behandlungen von Themen bietet das Lehrbuch einen sehr guten Überblick über die Themenlage. Im Gegensatz zu anderen praxisorientierten Lehrbüchern ist die Herangehensweise an die Thematik eindeutig vom Studium her zu sehen und damit auch eine Empfehlung mehr für Juristen in der Ausbildung vom Fachanwalt für Informationstechnologie als für reine Praktiker wie Softwareentwickler. Ergänzend zu dem Lehrbuch empfiehlt es sich einen der Kommentare aus dem Themengebiet und ein Werk mit Beispielen für Verträge, Impressen oder Datenschutzerklärungen anzuschaffen.

Ich wünsche allen LeserInnen eine ebenso gute zwei Tage Lesestoff, in denen Ihr gut 80% der Vorlesung mit Hilfe der Wiederholungsfragen einprägen könnt.

 

Raphael Köllner