Category Archives: Recht

Artikel 29 Arbeitsgruppe zu Löschanträgen in Suchmaschinen

Am 16 und 17 September 2014 traf sich die Artikel 29 Arbeitsgruppe um Themen bezüglich des EuGH Urteiles (C-131/12) um über die Sachlage zu sprechen, wenn ein Nutzer trotz Löschantrages eine Löschung verweigert wird.

Zu dieser Sachlage kann es kommen, wenn im Rahmen der Güterabwägung, welche zum Beispiel der Expertenbeitrag von Google durchführt, man zu dem Schluss kommt, dass eine Löschung und damit das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen nicht überwiegt.

Die Güterabwägung muss zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen auf der einen Seite und auf der anderen Seite der Meinungsfreiheit, wie auch der Pressefreiheit, des öffentlichen Interesses und der Informationsfreiheit abwägen.

Der Innenminister Thomas de Maziére äußerte sich in der Expertenkommission zu Big Data kritisch, dass ein Konzern wie Google diese Güterabwägung vornehme, die eigentlich nur deutschen Gerichten vorenthalten ist.

 

Mitglieder der Kommission von Google:

  • Prof. Luciano Floridi (Professor für Informationsphilosophie und Infirmationsethik an der University of Oxford)
  • Sylvie Kauffmann (Chefredaktueren in der franz. Zeitung Le Monde)
  • Lidia Kolucka-Zuk (Juristin und Executive Director des Warschauer Trust for Civil Society in Central and Eastern Europe)
  • Frank La Rue (UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen (UNHCR))
  • José-Luis Pinar (Jurist, Spanien, ehemaliger Leiter der span. Datenschutzbehörde)
  • Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Juristin, ehemalige MdB über 23 Jahre, acht Jahre Bundesjustizministerin)
  • Peggy Valcke (Professorin an der KU Leuven in Belgien, Schwerpunkte: rechtliche Aspekte der Medieninnovation, Medienpluralismus und das Zusammenspiel zwischen Medien- und Telekommunikationsregulierung und Wettbewerbsrecht)
  • Jimmy Wales (Gründer und emeritierter Vorsitzender des Board of Trustees der Wikimedia Foundation)
  • Eric Schmidt (Google, Vorstand, strategische Entwicklung)
  • David C. Drummond (Google, Jurist, externer Berater von Google, Board of Directors von Uber Technologies, Inc und Rocket Lawyer Inc.

 

Entscheidung der Artikel 29 Gruppe

Die Expertenkommission entschied, dass man nun eine eigene Arbeitsgruppe mit Ansprechpartnern für die nationalen Aufsichtsbehörden gründet. Diese soll alle Entscheidungen, sowie Fälle sammeln und indexieren. So soll diese als Koordinationsstelle dienen und den nationalen Aufsichtsbehörden bei Beschwerden von Betroffenen helfen, ob gegen den Suchmaschinenbetreiber vorzugehen ist oder nicht.

 

 

Quellen:

Pressemitteilung der Artikel 29 Arbeitsgruppe vom 18. September 2014 (en)

Löschformular von Google

Expertenbeitrat von Google

Infobroschüre der Artikel 29 Gruppe zum EuGH Urteil (.pdf + en)

Webseite der EU Kommission zum Thema Datenschutz

Reform des Datenschutzgesetzes – Newsroom der EU Kommission

Expertenrunde zu Big Data

Office 365 – Rollout der Funktion groups läuft!

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Erstmal: Yeah!! Wir haben alle auf diese Funktion gewartet, denn nun können wir Teams/Arbeitsgruppen bilden. Bleibt offen, ob wir es noch mit der AD steuern können oder ob es nur innerhalb von Delve funktioniert. Also bleibt abwarten und die Informationen genießen:

Neben diesem Screenshot bekommt Ihr auf dem Office Blog auch ein kleines Video zum Thema Groups zu sehen! Ebenso wurde ein Groups- YamJam am Montag, den 29. September 2014 um  9:00-10:00 a.m. PDT.

Office Blog Post:
http://blogs.office.com/2014/09/25/delivering-first-chapter-groups-office-365/

Yammer Link zum Groups YamJam: https://www.yammer.com/itpronetwork/#/threads/inGroup?type=in_group&feedId=4740050

Datenschutz/Security

Auch bei der Funktion “Groups” wird sich nichts in Bezug auf Datenschutz und Security ändern. Die Einstellungen folgen immer noch hauptsächlich denen aus SharePoint Online und dann später auch aus Yammer/Exchange Online usw.

 

 
Zukunft – Test, Screens, Verknüpfung mit AD?, kleines Video

 

 

 

Leads Act – US Gesetzesentwurf für Daten im Ausland

Das Thema des Zugriffes von US Behörden auf User Daten von US Konzernen im Ausland ist so aktuell wie nie. Microsoft kämpft und arbeitet daran, dass die Kundendaten externe Daten bleiben und keine Business Daten des US Unternehmes sind. Letztes Folglich soll der Zugriff nur über den Kunden und nicht den Provider (Microsoft) gehen soll.

Nun gibt es einen passenden Gesetzesentwurf, da einige US Gerichte (New York) den Zugriff auf die Daten der Kunden auch in Rechenzentren, konkret Microsofts Rechenzentrum in Dublin, freigegeben haben. Microsoft solle nun die Daten der Kunden auch ohne das Wissen des Kunden rausgeben.

Gesetzesentwurf Leads Act (.pdf)

In diesem Gesetzesentwurf soll eine Grundlage geschaffen werden, dass US Behörden Zugriff auf Daten im Ausland erhalten können, wenn diese einem US Bürger gehören. Es wird nicht über die Daten eines Ausländers gesprochen.

Weiterhin wird explizit davon gesprochen, dass die Zugriffe nur US Bürger betreffen und Gesetze anderer Länder nicht gebrochen werden dürfen. Wenn dies streng beachtet wird, dann wäre ein Zugriff auf die Daten nur noch über den Rechtsweg, also dem Richtervorbehald, begrenzt. Microsoft müsste die Daten dann nicht mehr rausgeben, wenn es nicht um US Bürger handelt.

 

Kultur – Das Dvořák-Experiment der Rundfunkanstalten der ARD

Das Experiment

Normalerweise erfahrt Ihr auf diesem Blog immer Aktuelles rund um die IT und das liebe Recht. Nun möchte ich auch am Rande des Rundfunkrechtes auf das “Das Dvořák-Experiment” aufmerksam machen.

Über mehrere Monate beschäftigten sich 363 Schulen aus Deutschland bis hin nach Russland und den USA mit der 9 Symphonie von Dvořák. Heute morgen um 11:15 Uhr wurde das Konzert live per Stream und in den Rundfunkanstalten ausgestrahlt. Präsentiert wurde es von dem NDR Sinfonieorchester und NDR Jugendsinfonieorchester.

Auch wer mit klassischer Musik nicht viel anfangen kann dem ist dieses Stück und vor allem diese Aufnahme mit Erläuterungen des hervorragenden Dirigenten Thomas Hengelbrock zu empfehlen.

Hier findet Ihr die Aufnahme des Konzertes, Teile der Projekte und kleine Erläuterungen:

http://concert.arte.tv/de/dvorak-experiment-thomas-hengelbrock (auch Bildquelle)

Ähnlich leichtere Stücke wären auch: Bilder einer Ausstellung von Mussorgsky z.B. hier: http://www.youtube.com/watch?v=Ck6SGSX6tyM

BGH Fantasierollenspiel – September 2014

ZR 34/12 (Fantasierollenspiel)
LG Berlin – Urteil vom 29. Juni 2010 – 16 O 438/09
KG Berlin – Urteil vom 31. Januar 2012 – 24 U 139/10

Schon 2012 berichte ich über die Entscheidung des KG Berlin und nun ist das Verfahren endgültig beim Bundesgerichtshof entschieden worden. Gameforge hatte sowohl gegen die LG Berlin, also auch gegen die Entscheidung des KG Berlin Berufungs bzw. Revision eingelegt. Der Volltext der Entscheidung des BGH ist heute online gegangen.

Volltext BGH ZR 34/12 (.pdf)
Der Bundesverband hatte in dem vorliegenden Verfahren über eine ursprüngliche Klage der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen die Softwarefirma Gameforge (Game: “Runes of Magic“) zu entscheiden. Die Verbraucherzentrale ging mit der Klage gegen die spezielle Werbung für Kinder zu dem Fantasyrollenspiel “Runes of Magic” vor.

Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und privilegierte den Schutz der Kinder. Das “Goldene Kalb des BGB” zeigt sich damit wieder, denn auch im Internet muss gegenüber wie dem realen Leben eine gewissen Zurückhaltung gewahrt werden.

Es sei somit nicht erlaubt, bei Free-to-Play Gamemodellen Werbung für Extas/Spielzugebehör für Kinder zu machen. Bei Runes of Magix, konnte man Waffen, Zeitvorteile und Rückstungen kaufen. Diese wurden mit dem Slogan beworben, welcher auch vom BGH als nicht korrekt erachtet wurde.
“Schnapp’ Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das gewisse “Etwas”

Folge für Spieleentwickler:
Achtet genau auf die Formulierung der Werbung für InAppKäufen von Free-to-Play Games ob als Browsergame oder auch als App-Version.

Behördliche Auskunftsersuchen bei Microsoft und Google

Bei der Diskussion rund um die Auskunftsersuchen von Behörden an die großen IT Unternehmen ist es immer wichtig sich auch die Zahlen genauer anzuschauen. Google wie auch Microsoft stellen in Transparenzberichten die reinen Zahlen der Auskunftsersuchen öffentlich ins Netz.

Google wurde von deutschen Behörden im Zeitraum Januar bis Juli 2014 gefragt:

Auskunftsersuchen von deutschen Behörden (z.B. Strafverfolgung): 3338
Protzentsatz der weitergegebenen Informationen der Anfrage: 48%
angefragte Konten: 4272

 

Microsoft hat die Zahlen für 2014 noch nicht veröffentlicht, jedoch die Daten für 2013.

Microsoft wurde von deutschen Behörden im Zeitraum Januar bis Juli 2013 gefragt:

Auskunftsersuchen von deutschen Behörden (z.B. Strafverfolgung): 5204 auf 37196
Protzentsatz der weitergegebenen Informationen der Anfrage: 79,88 % auf 77,2 %
angefragte Konten: 8895 auf 66539

Januar bis Juni 2013:

MS2

Juli bis Dezember 2013:
MS

 Quelle der Bilder: Microsoft Webseite siehe unter Quellen

 

 

 

Quellen:

Google (2014): http://www.google.com/transparencyreport/userdatarequests/countries/

Microsoft(2013): http://www.microsoft.com/about/corporatecitizenship/en-us/reporting/transparency/

http://blogs.microsoft.com/on-the-issues/2014/02/03/providing-additional-transparency-on-us-government-requests-for-customer-data/

 

 

 

Microsoft prüft die Planung eines deutschen Rechenzentrums (durch Dritte)

Vielen Datenschützern und auch Unternehmern ist ein Rechenzentrum in Dublin oder Amsterdam, also in Europa, nicht ausreichend. Dies deutete Christian Illek in einem exklusiven Interview im Tagesspiegel an. In diesem verkündete er auch die Prüfung und Planung eines deutschen Rechenzentrums, welches durch einen Dritten betrieben werden könnte. So könnte man auch aktuelle Urteile in den USA reagieren und die Daten vor dem Zugriff schützen.

 

Ein Dritter könnte die Telekom sein, meine ich, deren Mitarbeiter schon größere Rechenzentren in Deutschland betreibt, bereits Microsoft Dienste anbietet und schon in diversen Konferenzen von einer deutschen Cloud und mehr Diensten aus Deutschland sprach. Christian Illek sagte nur dazu, dass mit verschiedenen Anbietern gesprochen wird.

 

So wird oft noch in alten Strukturen oder besser in “OnPremise” gedacht. Die Daten in der Nähe oder besser im eigenen Land. Schon Russland hatte Clouddienst Anbieter dazu verpflichtet Daten nur innerhalb des Landes zu hosten. Dies scheint mir zu kurz gedacht. Ob Daten nun in Amsterdam oder 250km weiter östlich in Bonn liegen würden, scheint zunächst egal zu sein. Denkt man hier an die EU Grundverordnung oder auch die Digitale Agenda der EU Kommission. Dennoch mit der Digitalen Agenda in Deutschland will die Bundesregierung DeutschlandsIT fit für Europa und fit für den internationalen Wettbewerb machen will. Es könnte aber auch eine Chance für Europa und Deutschland sein, hier vorweg zu gehen und mit Microsoft sowie einem großen deutschen Cloud Dienstanbieter, neue Standards zu setzen.

Fraglich ist dann nur, was wäre wenn, die USA Zugriff in Deutschland verlangen, Amtshilfe der deutschen Behörden beantragen oder sich einfach in die Netze hacken oder direkten Zugriff sich über Provider holt, wie es erst kürzlich aus Berichten von Snowden über die Telekom oder Netcologne hieß. Dann müsste die Bundesregierung eine klare Stellung beziehen. Ist das Recht auf informelle Selbstbestimmung oder auch das Persönlichkeitsrecht höher anzusiedeln, wie ein Streit mit den USA? Wird es geheime Abkommen geben, dass deutsche Geheimdienste Informationen weitergeben, die diese wiederum eingeholt haben?

Es bleibt spannend.
Microsoft geht den Weg um Cloud Dienste wie Office 365 oder auch Azure im Mittelstand besser platzieren zu können, so Christian Illek. Viele deutsche Mittelständler setzen auf die eigenen Server im Hause oder deutsche Cloud Anbieter, Microsoft würde hier die Konkurrenz verschärfen und dieses Segment versuchen für sich zu gewinnen. Ebenso wäre der Bereich der deutschen Hochschulen schneller zu bekommen und Apples iCloud/Dropbox/Googledrive würde hier zurückgedrängt.

 

Vielleicht ist ein Argument auch der Fall IKEA. IKEA setzt seit einiger Zeit Yammer weltweit zur internen Kommunikation, nur nicht in Deutschland.

 

Ich bin sehr gespannt und verspreche euch, ich halte Augen und Ohren offen. Sollte es etwas neues geben, dann erfahrt ihr dies hier.

 

Quelle: http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/wegen-datenschutzbedenken-microsoft-plant-deutsche-cloud/10698214.html

 

 

Microsoft auf neuer Roadshow zu Security & data privacy

Schon zu Beginn gab es eine Roadshow von Microsoft zum Thema Cloud & Recht. Nun wird es in Deutschland eine weitere Roadshow geben:

Microsoft Cloud-Event: Rechtliche Aspekte und technische Informationen

Termine:

27. Oktober 2014 = München
03. November 2014 = Berlin
27. November 2014 = Frankfurt a. M.
08. Dezember 2014 = Köln

Themen:
“Themen des Events zu Datenschutz und Datensicherheit sind außerdem datenschutzrechtliche Bedingungen, Datenschutzbehörden und die aktuelle Diskussion um das Vorgehen der NSA.”

 AGENDA:

Uhrzeit Thema Sprecher
09:30 – 10:00 Eintreffen der Teilnehmer
10:00 – 10:35 Microsoft Azure – Überblick zu Funktionalitäten, Datenschutz und Sicherheit Maria Wastlschmid, Produktmanager Azure, Microsoft Deutschland GmbH
10:35 – 11:15 Office 365 – Produktvorstellung mit Fokus auf die Kernmerkmale sowie Datensicherheits- und Datenschutzleistungen Florian Müller, Lösungsberater Productivity, Microsoft Deutschland GmbH
11:15 – 11:30 Kaffeepause
11:30 – 12:15 Microsoft Cloud Services – der datenschutzrechtliche Rahmen Dr. Jan-Peter Ohrtmann, Rechtsanwalt, PricewaterhouseCoopers Legal AG
12:15 – 13:00 Microsoft Cloud Services – Erfahrungen aus der Beratungspraxis mit speziellem Fokus auf sensitive Daten und Arbeitsrecht Prof. Dr. Michael Schmidl, Rechtsanwalt, Baker & McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern mbB
13:00 – 14:00 Mittagessen
14:00 – 14:30 Wie arbeitet Microsoft mit den Datenschutzbehörden zusammen? Alexandra Buchberger und Dr. Dirk Bornemann, Rechtsabteilung, Microsoft Deutschland GmbH
14:30 – 15:15 Datenschutzbehörden und die Cloud Dr. Fabian Niemann, Rechtsanwalt, Bird & Bird LLP
15:15 – 15:30 Kaffeepause
15:30 – 16:00 Die aktuelle NSA-Diskussion – Microsofts Position hierzu Dr. Swantje Richters und Dr. Friederike Neunhoeffer, Rechtsabteilung, Microsoft Deutschland GmbH
16:00 – 16:45 Alles Bavarian Cloud – oder was? Prof. Dr. Peter Bräutigam, Rechtsanwalt Noerr LLP

Anmeldung:
http://www.mscloudevent.de/default.aspx

Webseite:

http://www.microsoft.com/germany/technet/aktuell/news/show.aspx?id=msdn_de_55952

Das alte Material von der ersten Roadshow findet ihr auf meiner Webseite unter Material. http://www.rakoellner.de/material/

 

 

 

 

 

[Veranstaltung] IT Forum Düsseldorf bei Lanworks AG

Am 15. September ab 16:00 Uhr beginnt ein IT Forum des Microsoft Partner Lanworks AG. Auch ich werde vor Ort sein und mich einbringen, wie auch den Vortragsteil zum Datenschutz/Sicherheit/Compliance übernehmen.

Aktuell sind noch Plätze frei und hier geht es zur Anmeldung: http://www.lanworks.de/de/kurse/anmeldung.php?strKurs=1114&strTermin=17024&strOrt=

 

USA machen Zugeständnisse – Datenschutz

Wie Viviane Redding, dies mal als Abgeordnete, auf dem Blog Ihrer Partei heute mitteilte, sollen die USA in Datenschutzfragen Zugeständnisse gemacht haben. In einer Besprechung zwischen EU Abgeordneten und dem amerikanischen Botschafter der USA bei der EU soll dieser gesagt haben, dass sich Obama für eine Gleichstellung des Datenschutz zwischen Amerikanern und Bürgern der EU einsetzen will.

Die EU Abgeordneten sollen ebenfalls klar gemacht haben, dass in allen Verhandlungen auch die zum TiSA das Datenschutzniveau der Europäer erhalten bleiben muss.

“Datenschutz sei für Europäer ein Grundrecht und nicht verhandelbar, so die Luxemburgische Abgeordnete.”

Quelle:

http://www.eppgroup.eu/de/press-release/EU-USA/-Datenschutz%3A-USA-macht-Datenschutz-Zugest%C3%A4ndnisse-