Neue Grundsätze der GoBD vom Juli 2019

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) sind für viele ein gängiger Begriff. Nun wurden im Juli 2019 die alten Grundsätze erneuert und durch das Bundesfinanzministerien der Finanzen an die Oberste Finanzbehörden der Länder verschickt:

NEUE Vorschriften:

Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

GZ: IV A 4 – S 0317/19/10003 : 001
DOK: 2019/0592405

Download: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2019-07-11-GoBD.pdf?__blob=publicationFile&v=2

 

Beispiel: Nr. 7. Datensicherheit

103
Der Steuerpflichtige hat sein DV-System gegen Verlust (z. B. Unauffindbarkeit, Vernichtung, Untergang und Diebstahl) zu sichern und gegen unberechtigte Eingaben und Veränderungen (z. B. durch Zugangs- und Zugriffskontrollen) zu schützen.

104
Werden die Daten, Datensätze, elektronischen Dokumente und elektronischen Unterlagen nicht ausreichend geschützt und können deswegen nicht mehr vorgelegt werden, so ist die Buchführung formell nicht mehr ordnungsmäßig.

105 Beispiel 6:
Unternehmer überschreibt unwiderruflich die Finanzbuchhaltungsdaten des Vorjahres mit den Daten des laufenden Jahres.
Die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen sind vom jeweiligen Einzelfall abhängig.

106
Die Beschreibung der Vorgehensweise zur Datensicherung ist Bestandteil der Verfah-rensdokumentation (siehe unter 10.1). Die konkrete Ausgestaltung der Beschreibung ist abhängig von der Komplexität und Diversifikation der Geschäftstätigkeit und der Organisationsstruktur sowie des eingesetzten DV-Systems.

 

14.08.2019 – Update
Leider wurde der Link mit der Datei auf der Seite des Bundesfinanzministeriums entfernt. Es gibt keine Erklärung oder Erläuterung warum dies gemacht wurde. Ich besitze die Datei und habe nachgefragt. Sobald ich neuere Informationen habe, berichte ich es hier.