Aktuelle Informationen zu EU-US Privacy Shield – Februar 2019

Das EU-US Privacy Shield wurde als Framework am 12. Juli 2016 beschlossen und tritt die Nachfolge von dem im Oktober 2015 vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärte Safe Harbor Abkommen an. Das EU-US Privacy Shield Abkommen wird in regelmäßigen Abständen und so erst zuletzt von der EU Kommission/EU Parlament geprüft. Hierzu hat der neue Bundesdatenschutzbeauftragte nun als Antwort auf eine kleine Anfrage im Bundestag Stellung benommen:

Das EU-US Privacy Shield Framework ist wichtig als Grundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in den USA. Denn die USA gelten, wie auch bald Großbritannien, als unsicheres Drittland, so dass man eine Grundlage (Privacy Shield, EU Modelclauses, Binding Clauses (Firma-Firma genehmigt durch LDSB) benötigt, um eine Datenverarbeitung vorzunehmen.

zweite gemeinsame Überprüfung des Abkommens

Die zweite gemeinsame Überprüfung an der der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und damit auch der deutsche Bundesdatenschützer beteiligt war, tage vor einigen Tagen.

Ulrich Kelber: Tatsächlich konnten wir im Vergleich zum Vorjahr durchaus Verbesserungen feststellen. Allerdings gibt es nach wie vor Bedenken. Dies gilt vor allem für die Unabhängigkeit und die tatsächlichen Kompetenzen der noch zu installierenden Ombudsperson.

Erstens brauchen wir den kritischen und konstruktiven Dialog mit den Amerikanern. Es ist zweitens richtig und wichtig, dass die europäischen Gerichte weitere rechtliche Leitplanken setzen. Und drittens braucht man für datenschutzrechtliche Verbesserungen natürlich auch den Druck innerhalb den USA. Das dieser aktuell tatsächlich zunimmt, zeigen die dortigen Diskussionen und Datenschutzgesetzgebungsverfahren, wie z.B. in Kalifornien. Es gibt also Grund zur Hoffnung auf weitere Fortschritte.

Das Bfdi versicherte den Abgeordneten intensiv mit der US-Seite mitzuarbeiten. Man habe den Mitarbeiter Karsten Behn (LinkedIn) in der Funktion als Berichterstatter in den EDSA als Teil der Delegation entsandt, die die jährlichen Prüfungen der US-EU Privacy Shield durchführt, so der Bundesdatenschutzbeauftragte. 

Linksammlung

Bfdi: https://www.bfdi.bund.de/DE/Europa_International/International/Artikel/EU-US_PrivacyShield_DatenübermittlungenUSA.html

EU Commission: https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection/data-transfers-outside-eu/eu-us-data-transfers_en

Privacy Shield Framework Webseite: https://www.privacyshield.gov/welcome

zweiter jährlicher Gemeinsamer Bericht zum EU-US Privacy Shield

Pressemitteilung des Bundesdatenschutzbeauftragten

https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2019/09_ADA_PrivacyShield.html