Die katholische Kirche beruft eigene Geriche für den Datenschutz

Datenschutz und Kirche? Die katholische Kirche hat nun eigene interne Gerichte für den Datenschutz beschlossen und auch umgesetzt. Auf der am 24. Mai tagenden Bischofskonferenz wurden die Richter rückwirkend ernannt. Damit stehen kirchliche Datenschutzgerichte der katholischen Kirche zur Verfügung, die auf Basis einer besonderen Genehmigung des Apostolischen Stuhls eingerichtet wurden.

Datenschutzrecht und die Kirche

Im Einklang mit der DSGVO können die Kirchen auch eine eigene Datenschutzgesetzgebung erlassen und dazu gehört eben auch die Einrichtung eigenständiger unabhängiger Datenschutzaufsichtsbehörden. So haben zum Beispiel die deutschen Bischöfe eine Kirchliche Datenschutzgerichtsordnung erlassen. Neben des kirchlichen Rechtszuges muss meiner Meinung nach auch die staatlichen Gerichten, also der klassische Rechtsweg offen stehen.  

Ernennungen

Als Vorsitzender Richter des Gerichts der ersten Instanz (Interdiözeanen Datenschutzgericht) wurde der Präsident des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen Bernhard Fessler ernannt. Zu seinem Stellvertreter wurde der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf Norbert Klein berufen. In die zweite Instanz wurden Gernot Sydow, Professor for eurpäisches Verwaltungsrecht in Münster ernannt und als Vertreter der Präsident des Landgerichtes Arnsberg Peter Clemen.

Als Beisitzer der beiden Gerichte wurde ein sehr bekannter ITRechtler Prof. Dr. Hoeren von der Universität Münster berufen. Diese Beisitzer bestehen aus gleichen Teilen aus Juristen mit Befähigung zum Richteramt (1 & 2 Staatsexamen) und Richtern mit akademischen Grad in kanonischem Recht.

Aufgabe des Gerichtes

Die Gerichte haben die Aufgabe:

  • Überprüfung der Entscheidungen der katholischen Datenschutzaufsicht 
  • Rechtsbehelfe gegen die Verwendung von Daten im kirchlichen Raum

Keine Aufgabe der Gerichte ist die Rechtmäßigkeit kirchlicher Gesetze zu überprüfen, denn diese Aufgabe (außerhalb des Kirchenrechtes dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten) ist dem Heilgen Stuhl vorbehalten.

Sitz des Gerichtes ist Bonn. 

Anmerkung – Zukunft für den klassischen Rechtsweg

Sehr schade ist es hier anzumerken, dass keine Frau berufen wurde, aber dafür erfahrene Rechtswissenschaftler.  Leider vermisse ich hier auch Prof. Muckel von der Universität zu Köln als ausgewiesener Kirchenrechtler.

Schaut man sich das System etwas genauer an, könnte es auch eine Entwicklung im klassischen Rechtsweg ähnlich der Finanzgerichtshöfe geben, die den klassischen Gerichten zugeordnet sind. 

 

Link
https://www.dbk.de/themen/kirche-staat-und-recht/kirchliche-gerichte-in-datenschutzangelegenheiten/