Die EU und Japan einigen sich auf einheitliches Datenschutzniveau

Japan und die EU sitzen aktuell in Delegationen zusammen und verhandeln neue Abkommen. Dies betrifft nicht nur die Wirtschaft, sondern auch den Datenschutz. Aus diesem Grund und erstmalig nach Einführung der DSGVO wird nun ein Abkommen mit Japan in Bezug auf das Datenschutzniveau geschlossen. Es ist davon auszugehen, dass wir somit vielleicht bald ein neues sicheres Drittland bekommen.

Datenschutzniveau in Japan

Wie ihr aufmerksamen Leser meines Blogs bestimmt wisst, muss für die Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten von europäischen Bürgern in nicht EU Staaten das Datenschutzniveau angehoben werden oder als ausreichend festgestellt werden. Wenn das Datenschutznivau von der EU Kommission aus ausreichend festgestellt worden ist, gehören diese Länder zu den “sichernen Drittländern”, wie z.B. aktuell die Schweiz oder Kanada. Alle anderen Länder, die nicht Mitgliedsstaaten der EU sind, sind “unsichere Drittländer”. Die Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten in und mit unsicheren Drittländern ist unter erschwerte Bedingungen gesetzt, so muss zwischen der EU und den USA das privacy shield Abkommen eingehalten werden und noch besser die vertraglichen Regelungen der EU Standardvertragsklauseln. 

Nun möchte Japan auch unter die Kategorie der “sicheren Drittländer” fallen. Die würde und wird die Verarbeitung von personenbezogenen Daten aus Europa in Japan wesentlich erleichtern.

Angemessenheitsbeschluss

Es ist ein Angemessenheitsbeschluss für Herbst 2018 geplant nach Art. 45 DSGVO 

Art. 45 Abs. 1 DSGVO
“Eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation darf vorgenommen werden, wenn die Kommission beschlossen hat, dass das betreffende Drittland, ein Gebiet oder ein oder mehrere spezifische Sektoren in diesem Drittland oder die betreffende internationale Organisation ein angemessenes Schutzniveau bietet. Eine solche Datenübermittlung bedarf keiner besonderen Genehmigung.”

Die EU Kommission prüft, beschließt und wiederholt die Prüfung regelmäßig.

Weitere Informationen

hier findet ihr die Pressemitteilung der EU Kommission zum Thema: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-4501_en.htm