Supreme Court stellt Verfahren in der Frage der Datenherausgabe ein, ein Sieg für den Datenschutz?

Ende Februar 2018 gab es noch eine Anhörung beim Supreme Court zum Fall der Datenherausgabe aus einem Microsoft Rechtenzentrum in Dublin, Irland, Europa auf Grundlage us-amerikanischen Rechtes von Microsoft Corporation. Nun hat der Supreme Court das Verfahren am 17. April 2018 eingestellt.

Warum eine Einstellung?

Während des seit 2013 andauernden Verfahrens wurde in den USA der Cloud Act (Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act) verabschiedet. Dieses regelt nun den Zugriff auf Daten im Ausland durch us-amerikanische Behörden. Damit ist die Entscheidung überflüssig geworden und so sah es auch das oberste Gericht der USA. 

Wenn es zu einer Entscheidung gekommen wäre, vermuteten viele Gelehrte und Rechtswissenschaftler auf beiden Seiten des Ozean, dass dies zu Lasten von Microsoft und zugunsten der US Behörden entschieden wird, denn die Mehrzahl der Richter war Dank Trump nun Republikaner.

Ergebnis 

Das Ergebnis ist nun nicht so trivial. Das Verfahren wurde nicht mit einer Entscheidung entschieden, sondern nur eingestellt, da die Sachfrage durch ein neues Gesetz aus Sicht des Gerichtes sich erledigt hat. Dies war sicherlich der Wunsch von Microsoft, um kein negatives Urteil zu erhalten, welches nicht mehr umzustoßen gewesen wäre. Dennoch hat auch der Cloud Act Lücken und z.B. fehlt das bilaterale Abkommen mit Europa in Bezug auf die Datenherausgabe. 

Risikoeinschätzung: bleibt negativ, TOM´s sind erforderlich

 

Der Cloud Act

Der Cloud Act sagt, dass Daten an US Behörden herausgegeben werden müssen, wenn es sich um US-Bürger handelt, auch wenn diese im Ausland, also außerhalb des US Territoriums gespeichert werden. Die Unternehmen können sich nur dagegen wehren, wenn es sich um Bürger anderer Staaten handelt, wie eben Bürger aus Europa. Dies würde wieder zu langwierigen Prozessen führen. Dies soll durch ein bilaterales Abkommen (z.B. USA – EU) vereinfacht werden, so dass US Behörden die Unternehmen auch im Ausland direkt ansprechen können und die Daten heraus verlangen und im Gegenzug dürfen auch diese Staaten dann auf Daten in den USA zugreifen und auch ohne Rechtevorbehalt.

 

Links:

Entscheidung des Supreme Cours vom 17. April 2018: https://www.supremecourt.gov/opinions/17pdf/17-2_1824.pdf