Anpassungen an der DSGVO – statt nur Rechtschreibfehler auch inhaltliche Änderungen

Normalerweise sollte diese doch sehr kurzfristige Änderung nur Rechtschreibfehler und Grammatikfehler beinhalten, aber auch aus meiner Sicht werden umfangreichere Änderungen vorgenommen. Diese können teilweise den Sinn und damit die Auslegung der jeweiligen Norm beeinflussen. Ich werde mir die Änderungen in den nächsten Tagen genauer anschauen, aber damit auch ihr keine Zeit verliert, hier der Text:

Link http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-8088-2018-INIT/en/pdf  (DE ab Seite 47-64)

Genauere Betrachtung der Änderungen

(Artikel aktualisiert sich)

 

Auflistung und Betrachtung der Änderungen

In der folgenden Liste zähle ich die relevanten Änderungen auf, die nicht nur Korrekturen der Rechtschreibung oder falsche Zitierungen waren.

 

Seite 14, Erwägungsgrund 71  (S. 48 und 49)

“Rechnung getragen wird und mit denen verhindert wird, und personenbezogene Daten in einer Weise sichern,” 

tritt

“Rechnung getragen wird und unter anderem verhindern, dass es gegenüber natürlichen Personen aufgrund von Rasse”

Hier wird nun “unter anderem” eingefügt. Dies ist eine inhaltliche Änderung des wichtigen Erwägungsgrundes. Es ist konkret eine Erweiterung der Fälle, indem die vorangegangen nur unter anderen gelten. Es ist eine Eröffnung für weitere Fallgruppen. Diese müssten letztendlich durch Gerichte ausgelegt werden.