ePrivacy Verordnung – Stand Februar 2018

Die ePrivacy Verordnung als lex specialis zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO/GDPR) ist noch nicht verabschiedet, aber mindestens genauso in der Diskussion. Auch die Groko und die EU Kommission sind an dem Thema sehr interessiert.

folgende Entwürfe zur ePrivacy Verordnung liegen vor:

  • Entwürfe der EU Kommission (de/en)
  • federführenden Parlamentsausschusses (de/en)
  • Ratspräsidentschaft (en

 

EU Kommission

Die EU Kommission begleitet den gesetzgeberischen Prozess auch auf EU Ebene. In der letzten Stellungnahmen und Anfragen an die Kommission wurde gerade im Hinblick auf die Konsistenz zur DSGVO hingewiesen.

Eigentlich sollte die ePrivacy Verordnung zeitgleich zur DSGVO kommen, aber danach sieht es aktuell noch nicht aus.

 

Groko

Im Pflichtenheft der nun seit gestern feststehenden neuen großen Koalisation aus CDU, CSU und SPD steht ebenfalls einiges zu ePrivacy. 

Sie will “ein hohes Schutzniveau für die Vertraulichkeit von Kommunikationsdaten bei der E-Privacy-Verordnung und zugleich den Spielraum für Innovation und digitale Geschäftsmodelle erhalten“ (Gliederungspunkt IV.5 – Daten – Rohstoff und sensibles Gut, Zeilen 2078-2080).  Sie wird „[d]ie Daten-Souveränität (…) auf europäischer Ebene im Rahmen der E-Privacy-Verordnung stärken“ (Gliederungspunkt IV.5 – Digitales Europa, Zeilen 2221, 2222).  Die künftige Regierung wird sich „auf EU-Ebene außerdem für eine E-Privacy-Verordnung einsetzen, die im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung die berechtigten Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern und Wirtschaft angemessen und ausgewogen berücksichtigt“ (Gliederungspunkt VI.1 – Digitalisierung, Zeilen 2758-2761).  Programmatisch erkennen die GroKo-Partner an, dass „Daten (…) der Treibstoff für Innovationen und neue Dienste [sind]“ (Zeile 2070) und man sich konsequent „für eine innovationsfreundliche Anwendung der Datenschutzgrundverordnung ein[setzt]“ (Zeilen 2092, 2093).”