Microsoft hat einen Lauf – Urteil im Fall der Datenweitergabe positiv

Wie ich bereits öfters von mir in meinem Blog erläutert begleite ich ein für Deutschland und Europa wichtiges Verfahren in den USA. Hierbei handelt es sich um Microsoft gegen den Staat (USA). Die USA, bzw. zwei seiner Behörden, verlangen von Microsoft Daten aus einem Emailaccount, der in Dublin in einem Rechenzentrum der Microsoft Inc. gehostet wird. 

Das Berufungsgericht hat nun endgültig entschieden, dass die Justizbehörden Microsoft nicht zwingen können, Kundendaten, die auf Servern außerhalb der USA gespeichert worden sind, an diese zu übergeben.

Der “Second Circuit Court of Appeals in New York” der auf eine frühere Entscheidung aus dem Juli basierend nun entscheiden musste, bestätigte dieses Urteil. Dies war aber keine widerspruchsfreie Entscheidung, denn diese ging 4 zu 4 aus.  So schrieb der Richter “Jose Carbranes” einen Widerspruch zum Urteil, in dem er sagte, dass das Urteil zu streng sei und wesentliche Werkzeuge der Behörden beschränke, die tausende Male im Jahr wegen wichtigen kriminellen Untersuchungen auf Daten zugreifen müssten.

 Folgen:

  1. Eine Datenweitergabe begründet aus dem betreffenden Rechtsvorschrift der USA für Bundesbehörden für Daten, die in Microsoft Rechenzentren außerhalb des Territoriums USA und innerhalb Europas gespeichert sind, ist nicht rechtmäßig. Microsoft darf die Weitergabe von Kundendaten aus europäischen RZs verweigern.
  2. Microsoft hat das Recht bei einer erneuten Anfrage, die Datenweitergabe auf Basis dieses Urteils ablehnen.
  3. Die Datenweitergabe über ein Rechtshilfeersuchen der US Behörden an die irländischen, niederländischen, französischen oder deutschen Behören (überall gibt es Microsoft RZs) ist weiterhin möglich.
  4. Die Datenweitergabe auf Basis von bilateralen Abkommen oder anderen Vorschriften ist weiterhin möglich. Es ist aber auf Basis dieses Urteils und den in den USA bestehendem “Caselaw” erschwert worden.
  5. Der Surpreme Court kann das Urteil noch revidieren. Die Chancen sind aber gering zu sehen, dass dieses Verfahren angestrengt wird und dass dieses Urteil sich um 180 Grad dreht.

 

Das 60 seitige Urteil könnt ihr hier lesen:

 

https://www.documentcloud.org/documents/3409508-Microsoft-DOJ-ruling.html

 

oder bei mir als .pdf downloaden:

http://www.rakoellner.de/wp-content/uploads/2017/01/Microsoft-DOJ-ruling.pdf

 

via:
http://mobile.reuters.com/article/idUSKBN1581YQ

http://www.zdnet.com/article/microsoft-scores-privacy-win-after-appeals-court-decision/