WhatsApp AGB müssen auf Deutsch sein

Urteil: Urteil des Kammergerichts  vom 08.04.2016, Az. 5 U 156/14 – nicht rechtskräftig

Parteien:  Bundesverband der Verbraucherzentralen e.V. ./. WhatsApp inc.

WhatsApp wird durch eine große Mehrheit der Smartphone-User genutzt und löst fast zu 100% die klassische SMS ab. Der Dienst einer amerikanischen Firma (WhatsApp Inc, gehört seit 2014 zu Facebook) und genauer deren Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) wurden von dem Bundesverband der Verbraucherzentralen e.V. bemängelt und ein Verfahren vor dem Kammergericht in Berlin angestrengt und durchgeführt. Bemängelt wurde, dass WhatsApp Inc lediglich ihre sehr komplexen AGBs in englischer Sprache zur Verfügung stellt, obwohl es auch mit einer deutschsprachigen Webseite wirbt und ein deutsches Publikum adressiert. Nutzer müssen die AGBs und auch die englischen Datenschutzhinweisen zustimmen, bevor sie den Dienst nutzen können.

Das Gericht entschied, dass die Klauseln intransparent und unwirksam sind, wenn diese nicht in deutscher Sprache vorliegen werden. Ein so umfangreiches und kompliziertes Regelwerk ausschließlich in einer Fremdsprache anzubieten, ist nicht möglich.  Folglich muss WhatsApp seine AGBs und Datenschutzhinweise in deutscher Sprache anbieten, wenn das Urteil rechtskräftig wird.

Weiterhin kritisierten die Richter, dass WhatsApp keine zweite Kontaktmöglichkeit vorgesehen habe und damit ein Verstoß gegen das TMG vorliegt, danach müssen Anbieter von Telemediendiensten wie eben WhatsApp neben der Email auch eine zweite Möglichkeit einer schnellen und unmittelbaren Kommunikation anbieten. Über Twitter und auch Facebook war dies bisher ebenfalls nicht möglich das Unternehmen zu kontaktieren.

Jedoch muss WhatsApp keinen persönlichen Vertreter in seinen AGBs angeben. Das Gericht urteilte, dass nach europäischem Recht lediglich die Anschrift und der Name des Diensteanbieters vorgeschrieben sei. Folglich muss die WhatsApp Inc keinen Vertreter persönlich benennen.

via:

http://www.vzbv.de/pressemitteilung/whatsapp-muss-agb-auf-deutsch-bereitstellen

http://www.vzbv.de/sites/default/files/whatsapp_kg_berlin_urteil.pdf