Pokémon Go im Visier der Datenschützer

Viele sind derzeit auf den Straßen unterwegs auf der Suche nach kleinen Monstern. Früher gab es diese nur in Form von Karten und in meiner Generation auf dem Gameboy. Genau diesem erst sehr dicken roten oder grauen Spielekonsole, dessen Leistungswerte jedes Smartphone heute übertrifft. Nun gibt es Pokemon als App eben auf den neuen Smartphone und dies in Form von AR. Es ist das erste AR-Game, welches den Durchbruch geschafft hat, sogar so sehr, dass es bereits Verletzte gab.

Doch leider werden bei der Verwendung der App Pokémon Go auch unzählige Nutzerdaten gesammelt. Hierbei geht es nicht nur um den Standort, sondern auch um den Zugriff auf den gmail-Account, der neben der PokemonTrainerClub Mitgliedschaft zum Spielen des Spieles auf dem iPhone und dem Android-Phone berechtigt.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat daher die kalifornischen Entwickler der Anwendung Niantic (heute gehörend zu Nintendo) wegen ihrer Nutzungsbedingungen abgemahnt. Vor allem 15 Klauseln der Nutzungs- und Datenbestimmungen sind dabei in den Fokus gerückt. Die Nutzungs- und Datenbestimmungen würden nach deutschem Recht unzulässige Klauseln enthalten. So wurde zum Beispiel abgemahnt, dass man das Spiel nicht anonym spielen könnte.

Bis zum 09. August soll Niantic eine Unterlassungserklärung abgeben, sonst könnte der Bundesverband sogar gerichtliche Schritte einleiten.

Link: http://www.vzbv.de/pressemitteilung/vzbv-mahnt-entwickler-von-pokemon-go-ab