Artikel 29. Arbeitsgruppe begrüßt EuGH Entscheidung zu Safe Harbor

Die Artikel 29 Arbeitsgruppe reagierte direkt auf das Urteil des EuGH zum Ende von Safe Harbor und zur Stärkung der nationalen Datenschutzbehörden. In ihrer heutigen Pressemitteilung begrüßt die Artikel 29 Arbeitsgruppe der EU Kommission das Urteil des EuGH, welches eigentlich auch die Fehler dieser der EU Kommission beratenden Arbeitsgruppe bescheinigt.

  • Die Kommission begrüßt die Kritik an der Massenüberwachung in den USA, welche diese selber auch schon mehrfach angemahnt haben.
  • Weiterhin begrüßt die Kommission die Stärkung der nationalen berechtigten Datenschutzbehörden, die selbstständig Prüfungen durchführen können und nicht an die Entscheidung der EU Kommission gebunden ist.
  • Ebenso nimmt es die Aussage des Gerichts entgegen, dass man in den USA kein ausreichenden Rechtsschutz besitzt.

 

via:
http://ec.europa.eu/justice/data-protection/article-29/press-material/press-release/art29_press_material/2015/20151006_wp29_press_release_on_safe_harbor.pdf