Daily Archives: 26. Oktober 2014

Rechenzentren in Deutschland – Amazon zieht nach

Nun wird wohl auch Amazon ein deutsches Rechenzentrum aufbauen und betreiben wollen. Neben der Ankündigung von Christian Illek für Microsoft Deutschland, wird nun auch Amazon in der Nähe von Frankfurt ein deutsches Rechenzentrum bauen wollen, um deren Cloud Dienste besser im deutschen Markt besser platzieren zu können. Nun läutet man also bei Amazon ein Wettrennen der Big Player für Rechenzentren auf deutschem Boden.

Warum?
Diese Initiative us-amerikanischer Cloud Service Anbieter hat keine technischen Gründe, sondern liegt in der deutschen Zurückhaltung und Ängsten bezüglich Cloud Technologien insgesamt. Die deutsche Initiative Digital Agenda 2020 scheint ein guter Weg zu sein, aber hilft nur bedingt.

Was hilft?
Meiner Meinung nach hilft kein deutsches Rechenzentrum, wenn ein anderes 200km weiter weg in den Niederlanden sich befindet. Der Breitbandausbau hilft, das stimmt, aber wir brauchen eine einheitliche europäische Regelung und wir müssen weg von der emotionalen starken Diskussion rund um das Thema Cloud.

 

Quelle:

Rechenzentrum von Amazon in Deutschland geplant
http://www.wsj.de/nachrichten/SB10109801331102324877704580232181265307328

EuGH – Video Einbau mittels Framing keine Urheberrechtsverletzung

Embbeding oder auch in Deutsch das Einbetten von Videos in einen eigenen Inhalt auf einer Webseite stellt keine Urheberrechtsverletzung dar, so entschied der Europäische Gerichtshof in einem Vorabentscheidungsverfahren des Bundesgerichtshofes (BGH) im Fall BestWater International.

Die Frage im Kern ging um die öffentliche Wiedergabe in europäischen Sinne. Der BGH vermutete diese zunächst, da der Nutzer das Video durch das Einbetten in einem Frame nicht selber vorhalte.

Die Vorabentscheidung betrifft somit die Auslegung Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG. Der EuGH beschließt somit:

“Die Einbettung eines auf einer Website öffentlich zugänglichen geschützten Werkes in eine andere Website mittels eines Links unter Verwendung der Framing-Technik, wie sie im Ausgangsverfahren in Frage steht, allein stellt keine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft dar, soweit das betreffende Werk weder für ein neues Publikum noch nach einem speziellen technischen Verfahren wiedergegeben wird, das sich von demjenigen der ursprünglichen Wiedergabe unterscheidet.”

 

Quelle:
Beschluss des EuGH v. 21.10.2014 – Rechtssache C-348/13 – BestWater International
Urteil: http://curia.europa.eu/juris/document/document_print.jsf?doclang=DE&text=&pageIndex=0&part=1&mode=lst&docid=159023&occ=first&dir=&cid=403268