Daily Archives: 19. September 2014

Kultur – Das Dvořák-Experiment der Rundfunkanstalten der ARD

Das Experiment

Normalerweise erfahrt Ihr auf diesem Blog immer Aktuelles rund um die IT und das liebe Recht. Nun möchte ich auch am Rande des Rundfunkrechtes auf das “Das Dvořák-Experiment” aufmerksam machen.

Über mehrere Monate beschäftigten sich 363 Schulen aus Deutschland bis hin nach Russland und den USA mit der 9 Symphonie von Dvořák. Heute morgen um 11:15 Uhr wurde das Konzert live per Stream und in den Rundfunkanstalten ausgestrahlt. Präsentiert wurde es von dem NDR Sinfonieorchester und NDR Jugendsinfonieorchester.

Auch wer mit klassischer Musik nicht viel anfangen kann dem ist dieses Stück und vor allem diese Aufnahme mit Erläuterungen des hervorragenden Dirigenten Thomas Hengelbrock zu empfehlen.

Hier findet Ihr die Aufnahme des Konzertes, Teile der Projekte und kleine Erläuterungen:

http://concert.arte.tv/de/dvorak-experiment-thomas-hengelbrock (auch Bildquelle)

Ähnlich leichtere Stücke wären auch: Bilder einer Ausstellung von Mussorgsky z.B. hier: http://www.youtube.com/watch?v=Ck6SGSX6tyM

BGH Fantasierollenspiel – September 2014

ZR 34/12 (Fantasierollenspiel)
LG Berlin – Urteil vom 29. Juni 2010 – 16 O 438/09
KG Berlin – Urteil vom 31. Januar 2012 – 24 U 139/10

Schon 2012 berichte ich über die Entscheidung des KG Berlin und nun ist das Verfahren endgültig beim Bundesgerichtshof entschieden worden. Gameforge hatte sowohl gegen die LG Berlin, also auch gegen die Entscheidung des KG Berlin Berufungs bzw. Revision eingelegt. Der Volltext der Entscheidung des BGH ist heute online gegangen.

Volltext BGH ZR 34/12 (.pdf)
Der Bundesverband hatte in dem vorliegenden Verfahren über eine ursprüngliche Klage der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen die Softwarefirma Gameforge (Game: “Runes of Magic“) zu entscheiden. Die Verbraucherzentrale ging mit der Klage gegen die spezielle Werbung für Kinder zu dem Fantasyrollenspiel “Runes of Magic” vor.

Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und privilegierte den Schutz der Kinder. Das “Goldene Kalb des BGB” zeigt sich damit wieder, denn auch im Internet muss gegenüber wie dem realen Leben eine gewissen Zurückhaltung gewahrt werden.

Es sei somit nicht erlaubt, bei Free-to-Play Gamemodellen Werbung für Extas/Spielzugebehör für Kinder zu machen. Bei Runes of Magix, konnte man Waffen, Zeitvorteile und Rückstungen kaufen. Diese wurden mit dem Slogan beworben, welcher auch vom BGH als nicht korrekt erachtet wurde.
“Schnapp’ Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das gewisse “Etwas”

Folge für Spieleentwickler:
Achtet genau auf die Formulierung der Werbung für InAppKäufen von Free-to-Play Games ob als Browsergame oder auch als App-Version.