ipad mini – nicht für jeden Mitarbeiter

Die Weihnachtsferien nahen und so mancher Unternehmer überlegt sich die ein oder andere Aktion, damit seine Mitarbeiter auch zwischen den freien Tagen oder auch an den freien Tagen motiviert sind. Ein Unternehmer aus Köln dachte sich, er schenkt jedem Mitarbeiter, der über die Tage arbeitet und an der Feier des Unternehmens teilnimmt ein IPad mini im Wert von ca. 400 Euro.

Nun klagte ein Arbeitnehmer, dass er das Gerät nicht erhaltet hätte. Er wäre krank gewesen und konnte aus diesem Grund nicht an der Feier teilnehmen und das Gerät abholen.

Das Arbeitsgericht Köln hat in der Sache nun jedoch am 18.10.2013 [Az.: 3 Ca 1819/13] entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der nicht an der betrieblichen Weihnachtsfeier teilnimmt, auch keinen Anspruch auf Geschenke hat, die bei dieser Gelegenheit an die anwesenden Mitarbeiter verteilt wurden. Das Gericht begründet dies damit, dass es sich um ein Überraschungsgeschenk handelt, dass das besondere freiwillige Engagement bestimmter Mitarbeiter fördert. Es liegt keine Vergütung oder Sonderzahlung vor, da es sich um eine Zuwendung eigener Art handelt. Der Arbeitgeber darf selbst bestimmen wie der Mitarbeiter belohnt und wann und ob er bestimmte Mitarbeiter bevorzugt und andere nicht.

Hinweis:
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob der Mitarbeiter Berufung eingelegt ist noch nicht bekannt.