Monthly Archives: Oktober 2013

MVP Treffen in Köln 2013

17.12.2013
Raum: EBC 5. Etage / Regionaloffice von Microsoft in Köln
Beginn: 13:30 Uhr

Anmeldung bitte per Email: raphael.koellner@studentpartners.de
(Anmeldung ist geschlossen)

 

Agenda (Stand 10.12.2013)

  1. Ankunft am RO Köln (13:30 Uhr-14:00)    EBC 5. Etage
  2. Vorstellungsrunde und Begrüßung durch den RO Leiter  Johannes Rosenboom (30 Minuten)
  3. Führung durch das Regional Office mit Johannes Roseboom (30 Minuten)
  4. Vortrag 1:  “Windows Apps + Services: IE, Skydrive & Outlook.com, Xbox Music” von Frank Maenz, Produkt Manager für den Internet Explorer bei Microsoft Deutschland  (30 Minuten)
  5. Snack-Pause
  6. Vortrag 2: “Network Virtualization mit System Center 2012 R2
    Virtual Machine Manager und Hyper-V”  von Daniel Neumann MVP für System Center (30 Minuten)
  7. Vortrag 3: “Was gibt es neues bei Windows Azure?“ von Malte Lantin – AZURE Evangelist bei Microsoft Deutschland (30 Minuten)
  8. Vortrag 4: “Aktuelle rechtliche Fragen beim Cloud Computing” von Raphael MVP für Office 365 (30 Minuten)
  9. Ende im Office ca. 17:45 – 18:00 Uhr
  10. Führung durch die Altstadt mit Besuch des Weihnachtsmarktes am Dom mit der Möglichkeit den Dom zu besichtigen  (Weg zum Brauhaus vom RO am Rhein entlang zum Dom und zurück)
  11. Einkehr ins Brauhaus, z.B. Brauhaus Päffgen am Rhein 20:00 Uhr
  12. Ausklang und Ende 23:00 Uhr (offen)

 

TeilnehmerInnen:

Most Valuabe Professionals(MVP)

Torben Blankertz 
MVP für Project

Bernhard Fischer
MVP für Project

Elisabeth Wilke-Thissen
MVP für Word

Mourad Louha
MVP für Excel

Oliver Sommer
MVP für Windows Server for Small and Medium Business

Nicki Borell
MVP für SharePoint Server

Meinolf Weber
MVP für Directory Services

Benedict Berger
MVP für Virtual Machine

Damir Dobric
MVP für Microsoft Integration

Norbert Klenner
MVP für Exchange Server

Daniel Neumann
MVP für System Center Cloud and Datacenter Management
Dozent beim MVP Treffen

Mark Kreuzer
MVP für OneNote

Raphael Köllner
MVP für Office 365
Organisation + Dozent beim MVP Treffen

 

Microsoft Deutschland:

Frank Maenz           Produktmanager für den Internet Explorer
Malte Lantin           Evangelist für AZURE + Microsoft Student Partner Lead
Katrin Letzel          Programmmanager für das MVP-Programm (vielleicht)

 

Community

Holger Wendel
Mobile-/Webdeveloper, UX/UI Specialist & Software Architect
Blog: http://blog.levdaywalker.de/

Christian Thönes
Microsoft Expert Student Partner, IT Pro

Rafael Regh
Microsoft Expert Student Partner, App-Dev

Sebastian Kleinschmager
Microsoft StudentPartner, ALUMI

Anfahrt:
Regional Office Köln
Am Holzmarkt 2a
50676 Köln
Webseite:
http://www.microsoft.com/de-de/corporate/ueber-uns/standorte-directions.aspx#124


S
tadt Köln:
http://www.koeln.de/

 

Hotels:

Motel One (Waidmark)
Einzelzimmer:  73 Euro
Doppelzimmer:  88 Euro
Frühstück: 7,40 Euro

http://www.motel-one.com/de/hotels/koeln/koeln-waidmarkt/

NH Hotel Köln-City (Holzmarkt)
Einzelzimmer: ab 79.70 Euro  (Achtung zur Zeit im Angebot / sonst 93 Euro)
Doppelzimmer: ab 79,70 Euro  (Achtung zur Zeit im Angebot / sonst 93 Euro)

http://www.nh-hotels.de/nh/de/hotels/deutschland/koln/nh-koln-city.html

Arthotel Köln
Einzelzimmer: ab 69,30 Euro
Doppelzimmer:ab 69,30 Euro

http://www.hotel.de/de/art-otel-cologne–by-park-plaza/hotel-263009/

www.hotel.de
Hotels ab 31 Euro pro Nacht

 

Windows 8 App Der Deutsche Bundestag gewinnt Annual Multimedia Award 2014

[Kurzmeldung]

Die App “Der Deutsche Bundestag” gewinnt den Annual Multimedia Award 2014. Die Agentur Babiel mit denen wir die App für den Bundestag gebaut haben, hatte die Bewerbung eingereicht.

Die App gehört zu den beliebtesten Apps im Windows Store und hat aktuell 4,5 von 5 Sternen bei über 180 Bewertungen. Die Downloadzahlen sind extrem hoch, so dass die App regelmäßig von dem Store prominent beworben wird.

Die beliebtesten Feature der App:

  • Videosteaming der beiden TV Kanäle des Bundestages ( aktuelle Sitzungen, Debatten, Aufzeichnungen)
  • Abgeordneten Datenbank und Datenbank der Ausschüsse (Daten wurden in der Nacht der Wahl noch aktualisiert.)
  • teilen/share der Inhalte

Hier noch einmal die Entwicklergruppe:
Kai Brummund, Rafael Regh, Malte Götz, René Rimbach und ich

Wir arbeiten zurzeit an der WindowsPhone App und hoffen, dass diese genauso erfolgreich wird.

 

Evolution Visual Studio

Am vergangenen Montag war ich auf der Microsoft Evolution Visual Studio Konferenz im Swisshotel in Neuss. Leider konnte ich erst kurz nach dem Mittagessen eintreffen, so dass ich die Keynote leider verpasst habe. Dennoch war es möglich sehr viele bekannte Gesichter zu treffen und auch Personen zu treffen, die man durch die Entfernung sonst nur per Email oder per Lync in Kontakt erreichen kann.

Besonders interessant waren neben Vorträgen wie “Tipps & Tricks bei Visual Studio” oder auch ein Vortrag zu den neuen Windows 8.1 Apps und dessen APIs, dass Ben Lower aus den USA gekommen ist. Er hielt einen Vortrag zur Bewegungssteuerung und zur neuen Kinect, die wohl im nächsten Jahr nicht nur bei der XBOX One, sondern auch für den Windows PC verfügbar sein wird.

Wir konnten, so Ben Lower, als erste Gruppe erleben, wie die neue Kinect mit einem PC zusammenarbeitet und wie die neuen Samples aussetzen. Es befand sich teilweise noch im ALPHA Stadium, aber lief dafür stabil und recht flüssig. Am Ende verriet er, dass es sich bei dem PC um ein Surface Pro 2 handelte. Gerade die Kombination aus Kinect 1.8 und dem Surface Pro 2 hat den Besuch des Konferenz schon gelohnt.
(1.8 = neues SDK)

Hier ein paar Eindrücke:

Sponsoren der Konferenz
Sponsoren der Konferenz
Vortrag Ben Lower Kinect 8.1

Vortrag Ben Lower Kinect 8.1
vorne die neue Kinect  hinten die alte Kinect
vorne die neue Kinect hinten die alte Kinect

Office 365 Blog – einer für alle Office 365 Blog – one for all

Ich habe vor einiger Zeit hier auf dem Blog berichtet, dass ich Office 365 MVP geworden bin. Nach der ersten Zeit der Eingewöhnung, vielen Gesprächen und tollen Treffen, wurde von einem Office 365 MVP ein neuer Blog ins Leben gerufen.

Ziel des Blogs ist es alle RSS-Fees aller Office 365 MVPs auf eine Webseite zu bündeln. Dieses Ziel unterstütze ich gerne und stelle auf meinen RSS-Feed zur Verfügung.

BLOG:
http://www.office365mvps.com/

Im Rahmen dessen habe ich meinem Blog mit qtranslate ein neues Plugin hinzugefügt. Nun ist es möglich alle neuen Artikel sowohl in Deutsch als auch in Englisch zu lesen. Ich werde die Inhalte so gut wie möglich parallel darstellen.Some time ago I reported here on the blog that I have become an Office 365 MVP. After the initial period of familiarization, many great conversations and meetings, a new blog has been launched by an Office 365 MVP.

The aim of the blog is to bundle all RSS fees of all Office 365 MVPs on only one website. This Goal is great and I will support it and put  my RSS feed on it..

BLOG:
http://www.office365mvps.com/

In this context, I added a new plugin with called qtranslate. Now it is possible to read any new articles in both German and English. I will present the content parallel as much as possible.

Student Advantage – Bildungskampange von Microsoft mit Office 365Student Advantage – Office 365

Microsoft startet mit einer neuen Bildungskampagne “Student Advantage”. Ziel ist es Studierende die bestmöglichen Voraussetzungen für Ihre Ausbildung zu sichern. Microsoft spricht hier vom “Vorsprung sichern mit Office 365”.

“Der Student Advantage Benefit ist für Bildungseinrichtungen verfügbar, die organisationsweit mit allen Mitarbeitern aus Forschung, Lehre und Verwaltung auf Office 365 ProPlus oder Office Professional Plus lizensiert sind.” Dies bedeutet, dass alle Studierende, die an einer Hochschule studieren, die  Office 365 auch für Ihre Dozenten und Mitarbeiter einsetzt, Office 365 Prof. Plus kostenlos über ihre Hochschule ab dem 1. Dezember 2012 erhalten können.

Die Studierenden erhalten Office 365 Prof. Plus, also die größte verfügbare Version von Office kostenlos für den Einsatz in Ihrem Studium. Die Variante ist für 12 Euro über die Office 365 Webseite für jeden erhältlich.

Funktionen/Produkte, die verfügbar sind:

  • Word
  • PowerPoint
  • Excel
  • OneNote
  • Outlook
  • Access
  • Publisher
  • Lync
  • Steam your Office on any PC
  • The “New” Office (touch freundlichere Office Versionen)
  • immer das aktuellste Office!

Bezugsberechtigung  (Auszug von der Office 365 Webseite)

“Bezugsberechtigt sind alle Volumenlizenzkunden mit folgenden Vertragsformen:
Enrollment for Education Solutions: unter einem Campus Agreement Rahmenvertrag ab 1.000 Mitarbeitern bzw. dem Rahmenvertrag für Hochschulen (Bundesvertrag) ab 100 Mitarbeitern.
FWU-Rahmenvertrag: Für allgemein und berufsbildende Schulen ab 50 Einheiten (z.B. Desktop School = 3 Einheiten)
Open Value Subscription for Education Solutions (OVS-ES): Für kleinere Kunden aus dem Bildungswesen ab 5 Mitarbeitern
Mitarbeiter der Institution in Lehre und Verwaltung müssen entweder mit der gesamten Einrichtung auf Office 365 ProPlus, Office 365 Education A3, Office 365 Education A4 oder aber auch auf Office Professional Plus (on premise) lizensiert sein, damit die Institution den Student Advantage Benefit für Schüler/Studenten beziehen kann. Bildungseinrichtungen können die 0 EUR Office 365 ProPlus Lizenzen für ihre Studenten/Schüler über ihren Partner, das heißt Licensing Solution Partner (LSP) oder Authorized Education Reseller (AER), erhalten.”

Pressrelease “Announcing Student Advantage”

deutsche Webseite:
http://www.edu365.de/Office_365/Office_365/1950_Student_Advantage_Benefit.htm

Pressebox (dt.)
http://www.pressebox.de/pressemitteilung/microsoft-deutschland-gmbh-0/Vorsprung-sichern-mit-Office-365-ProPlus-Bildungseinrichtungen-profitieren-von-neuem-Microsoft-Student-Advantage-Benefit/boxid/632786

Office 365 für Bildungseinrichtungen

Office 365 Prof. Plus (Info)

Anleitung zum Anlegen:
http://sicherheitmachtschule.blob.core.windows.net/mediabase/pdf/2376.pdf

 Since today Microsoft announces the “Student Advantage”.

Microsoft wanted “to help prepare students for Technology skills required in the workforce”. Office is only one part of this. Also Microsoft has the IT Academy Programm and the DreamSpark Programm to support students in their training.  Now students can get all of the Microsoft products for their education. ( Visual Studio 2012 Ulimate via Windows Server 2012 R2 to Office 365 Prof. Plus.

This offer is amazing for students. At the 1. Dez. 2013 they can work cooperative with Lync or SharePoint Online, plan their Training with their calander or write Emails with Exchange on every Smartphone.

It is the optimal setting for a painting student to complete his studies as possible.

 

Office 365 Professional Plus:

  • Word
  • PowerPoint
  • Excel
  • Outlook
  • OneNote
  • Access
  • Lync
  • Publisher
  • Steaming Office on any PC
  • Always the latest version of the products.
  • (Home use Up to 5 Pc´s) (?)

Several months ago Microsoft started with their Office 365 for education offer. Plan A2 (Office Web Apps, IM & Presence, SharePoint Online Collaboration, Conferencing, Email, calendar, AV/AS, Personal Archive) is for free. They can upgrade their Plan to A3 ( plus Office Prof. Plus; Home Use Rights up to 5 PCs; Voicemail & Advanced Archive Capability, Access, Excel, Forms, Visio Services.) with paying 2,5 Dollar to 6 Dollar per month for every Student/Faculty Staff).

Student Advantage
Now the students get Office365 Pro Plus with their Plan for free.

restriction:

  • School have to use Office 365
  • School have to use Office 365 for their faculty Staff
  • (any EDU contract with Microsoft)

Links:
Office 365 for education

Abmahnungswelle – Datenschutzerklärung

Geld verdienen möchten einige Personen vorallem über Abmahnungen. Seit der letzten Abmahnungswelle zum Thema Impresssum bei Facebook ist es ja noch nicht so lange her.

Ein aktuelles Urteil könnte eine neue Abmahnwelle erzeugen:  Thema Datenschutzerklärung

Oberlandesgericht Hamburg vom 27.6.2013 Az.: 3 U 26/12

Tenor:

“§ 13 TMG, wonach Dienstanbieter den Nutzen zu Beginn des Nutzungsvorgangs u.a. über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten in allgemein verständlicher Form zu unterrichten hat, ist eine im Sinne des § 4 XI UWG das Marktverhalten regelende Norm. Denn nach den Erwägungsgründen der dieser Norm zugrundeliegenden Datenschutzrichtline 94/46/EG soll durch die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen jedenfalls auch die wettbewerbliche Entaltung des Mitbewerbers geschützt werden.

Den Erwägungsgründen zur Richtlinie ist darüber hinaus zu entnehmen, dass die in § 13 TMG geregelten Aufklärungspflichten auch dem Schutz der Verbraucherinteressen bei der Marktteilnahme dienen, weil sie den Verbraucher über die Datenverwendung aufklären und dadurch seine Entscheidungs- und Verhaltensfreiheit beeinflussen.”

 

Beispiel für eine Datenschutzerklärung von Recht24
http://www.e-recht24.de/muster-datenschutzerklaerung.html

 

Drogen, Adminrechte und Killer – Silk Road

In dieser Woche wurde der mutmaßliche Besitzer des Online-Schwarzmarktes Silk Road vom FBI festgenommen. Der Besitzer soll über die Plattform Rauschgift geliefert und verteilt haben. Darunter soll laut Strafantrag Heroin, Kokain, LSD und Methamphetamin fallen.

Neben dem Betrieb der Webseite soll der auch einen Auftragskiller beaufragt haben einen User auszuschalten, der gedroht hatte hundertausende Käufer aufzudecken.

Schätzungsweise wurden Substanzen in einer Höhe von 1,2 Milliarden Dollar umgesetzt. Die Site alleine machte einen Umsatz von 80 Millionen Dollar mit ca. 1 Million Accounts. Das FBI zählte zwischen Februar 2011 und diesen Sommer gut 1,2 Millionen Transaktionen. Die Webseite nutze angeblich das TOR-Netz um anonym zu bleiben.

Neben Drogen werden wohl auch kriminelle Dienstleistungen über Silk Road abgewickelt. Dazu zählen Hackingangriffe zwecks Identitätsdiebstahl, Geldfälschung, Kreditkarteninformationen, Waffen, Bankautomatenhacks, Munition und auch Auftragsmorde.

Strafantrag des FBI:
http://www1.icsi.berkeley.edu/~nweaver/UlbrichtCriminalComplaint.pdf

 

 

Der Pornodreh und das Urheberrecht

Das Landgericht München I hatte sich mit einem pikaten Fall zu beschäftigen. Nach dem vorliegenden Sachverhalt war der Fall so gelagert, dass ein Provider über einen Gestattungsbeschluss gemäß § 101 Abs. 9 UrhG und einer Sicherungsanordnung gezwungen werden sollte, die Daten einer Person herrauszugeben.

Klägerin:

Die Klägerin war ein Unternehmen, welches in den USA ihren SItz hatte. Sie trug im Verfahren vor, dass sie Herstellerin für erotische Filme sei. Die Werke seien über das Internet weltweit abrufbar und so auch in Deutschland zu sehen. Im Übrigen handelt es sich um die Filme “Flexible Beauty” und “Young Passion”, die am 19.10.2012 und am 17.10.2012 erstmals weltweit veröffentlicht wurden.

Entgegnung der Beklagten

Die Beklagte entgegnete mit einer Beschwerde, dass hinsichtlich des Filmes “Flexible Beauty” die Klägerin keinen Schutz als Filmwerk genieße und auch mangels eines hinreichenden Vortrages zum erstmaligen Erscheinens auch keinen Schutz als Laufbild. Desweiteren sei im Abspann nur die Firma X-Art zu sehen und ein Online-Portal oder ein Video- oder DVD Exemplare des Filmes. Letztlich seit in einem anderen Verfahren gegen die Antragstellerin im Rahmen eines Versäumnisurteils festgestellt worden, dass diese im Hinblick auf den oben erwähnten FIlm keine Rechte gegen den Beteiligen zustehen.

Knackpunkt

Als Kern des Verfahrens ist einmal die prozessuale Frage, ob die Klägerin ausreichende Beweise beigebracht und begründet hat und auf der anderen Seite ob für die Filme ein Urheberrechtsschutz gemäß eines Filmwerks gemäß § 94 UrhG oder sekundär der Schutz über die Laufbilder gemäß §§ 94,95,128 II, 126 II UrhG zusteht.

Urteil

Das Gericht sah die Beschwerde der Beklagten als begründet an, da die Klägerin bis zum Tag der Urteilsverkündung die tatsächlichen Voraussetzungen für das Bestehen urheberrechtlichen Schutzes für  die beiden FIlme in der Bundesrepublik Deutschland nicht glaubhaft gemacht hat.

  • Keine Schutzfähigkeit des Film “Flexible Beauty” als Filmwerk gemäß §94 UrhG. “Es handelt sich in dem [7:43] Minuten langen Film lediglich um sexuelle Vorgänge in primitiver Weise. […] Es fehlt offensichtlich an einer persönlchen geistigen Schöpfung gemäß § 2 II UrhG).
  • [Ausgelassen: Thema Veröffentlichung]
  • Keine Schutzfähigkeit bezüglich des Film “Young Passion”. Es handelt sich um reine Pornografie, die keinen Schutz als Filmwerk für sich beanspruchen kann.
  • Keine Schutzfähigkeit beider Filme als Laufwerk. Die Klägerin ist in Bezug auf die Umstände des Erscheinens ebenfalls beweisfällig geblieben.

 

 

 

Quelle:
Landgericht München I vom 25.10.2013, Az.: 7 O 22293/12
http://openjur.de/u/635481.html

 

Kurznachrichten 3.10.2013

1. Widerrufsrecht im Internet gilt auch für gewerbliche Käufer

Wenn ein Onlinehändler seinen Kunden ein Widerrufsrecht einräumt, ohne dieses Recht auf die Verbraucher zu beschränken, dann steht dem Unternehmer auch das Recht zu. In dem vorliegenden Fall beim Amtsgericht Cloppenburg hatte ein Unternehmer für Energiesparerzeugnisse bei einem Onlinehändler ein Fahrrad für 3000 Euro erworben. Das Amtsgericht stand dem Unternehmer ebenso das Recht des Widerrufs zu.

Urteil des AG Cloppenburg vom 02.10.2012, 21 C 193/12

2. besser Schutz für persönliche Daten

Als Reaktion auf die aktuelle Lage hat die EU-Kommission Vorschriften entlassen, die den Umgang mit Datenschutzverletzungen regeln. Es gelten nun klare Regeln, wenn bei Telekommunikationsunternehmen und Internetdienstleistern persönliche Daten verloren gehen oder gestohlen werden.

http://ec.europa.eu/news/science/130212_de.htm

3. Social Media im Unternehmenseinsatz

“37 % aller Betriebe nutzen Social Media Dienste und Plattformen für die Kommunikation mit Mitarbeitern”, so die IHK Köln. Weiterhin beschreibt die IHK Köln, dass jedes fünfte Unternehmen auf externe Plattformen setzt wie Facebook oder XING. 13 Prozent haben in ihren Unternehmen eigene interne Lösungen entworfen.