Kurzmeldungen_11.08.2013

 

Es gibt so viele interessante Inhalte und Urteile, dass ich leider nicht alle mit einem eigenen Blogeintrag berücksichtigen kann. Damit Ihr meinen Blog jedoch als fast vollständig ansehen könnt, habe ich heute die Kategorie “Kurzmeldungen” eingeführt.

 

Erste Ausgabe der Kurzmeldungen:

1. Boykottaufruf gegenüber Abofallen-Betreiber
OLG München (Urteil) vom 15.11.2012, 29 U 1481/12
veröffentlicht in: GRUR-RR 2013, 125 und MMR 2013, 130

Eine Verbraucherschutzorganisation hat auf ihrer Webseite  informiert und hat in einer 23-seitigen Aufstellung der ihr bekannten Betreiber nebst deren Bankverbindungen (dazu gehört: Kreditinstitut und Kontonummer) veröffentlicht. In Rahmen dessen hat die Organisation die Banken aufgefordert, die Konten zu kündigen.

Das OLG München urteile, dass der Boykottaufruf von der Meinungsfreiheit in Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz abgedeckt ist und wies den Antrag eines der auf der Liste befindlichen Unternehmen ab. Das Unternehmen hatte beantragt die Veröffentlichung zu unterlassen.

2. Vielzahl von Abmahnungen rechtsmissbräuchlich?
LG Regensburg (Urteil) vom 31.01.2013, 1 HK 0 1884/12
veröffentlicht in: CR 2013,197

Grundsätzlich kann eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen Rechtsmissbräuchlichkeit unter anderem auch dann unzulässig sein, wenn es dem Abmahnen ersichtlich und vorwiegend nur darum geht den Anderen mit den Anwaltskosten zu belasten.
Der Blick auf eine Vielzahl von Abmahnungen durch Rechtsanwälte wird von der Literatur und der Rechtsprechung kritisch betrachtet. In diesem Zusammenhang urteilte das Landgericht Regensburg und wies darauf hin, dass die Anzahl der Abmahnungen eines Rechtsanwaltes nur eines von mehreren Indizien für ein rechtsmissbräuchliches Abmahnverfahren ist.
In dem aktuellen Fall wurden 180 Abmahnungen pro Woche nicht zwingend auf eine rechtsmissbräuchliche Verwendung hin. Ein Wettbewerber kann auch eine Vielzahl von Mitwettbewerbern abmahnen, wenn Mitbewerber sich wettbewerbswidrig verhalten.

3. Green IT
Das Thema Green IT ist sein der letzten Cebit immer mehr in den Fokus der Unternehmen geraten. Eine neue Webplattform der bitcom.org gibt viele Tipps und Informationen zu dem Thema:

http://www.green-it-wegweiser.de/

 

4. Webseiten-Check  der Initiative S
Laut der IHK Köln wird das Projekt der im Rahmen der TaskForce IT-Sicherheit in der Wirtschaft beim BMWI bis Ende 2014 weitergeführt.

Webseiten von Unternehmen lassen sich so kostenlos überprüfen, ob über diese Schadprogramme verteilt werden. Weiterhin erhalten Unternehmen Unterstützung bei der Bereitstellung ihrer Webseiten. Der Service ist ein Angebot vom eco-Verband der deutschen Internetwirtschaft.ev

https://www.initiative-s.de/de/index.html