Monthly Archives: Januar 2013

Reisemängel und das AG Mönchengladbach

 

Man mag es kaum glauben, aber auch Juristinnen haben Humor. Da wird schon im Studium spontan mal eine gesamte Klausur in Reimen geschrieben. Bei Gericht setzt sich dies fort und das ein oder andere Urteil wird in Reimen verfasst, streng nach Paar- und Wechselreim.

Aus diesen Gründen habe ich die Facebookgruppe: “Juristikus” gegründet. Hier sammeln wir gemeinsam die lustigsten Gesetze, Urteile und alles das, was sich noch finden lässt.

Erst gestern konnte man über ein angeblichen Verfahren lesen, das ein Rechtsanwalt eröffnete, da seine mittlerweile Ex-Freundin ihn mit Ihren Brüsten beim Liebesspiel erdrücken wollte. Ob dies nur eine “Zeitungsente” war oder der Wahrheit entspricht, dem fehlt zurzeit noch eine glaubwürdige Quelle.

Aber es gibt auch einen schon viel zitierten Fall, den auch in immer wieder aus der Schublade für den ein oder anderen Vortrag genutzt habe. Besonders interessant wird es, wenn man mit Nicht-Juristen über diesen Fall diskutiert und diese nicht glauben können, dass das hohe Gericht selber Ahnung von üblichen Praktiken beim Liebesspiel hat.

Um welchen Fall handelt es sich?
Die meisten von Euch haben es bestimmt schon aus der Überschrift entnommen. Es geht um einen Fall vor dem Amtsgericht Mönchengladbach. Dort klagte ein Ehepaar wegen entgangener Urlaubsfreuden auf Minderung des Reisepreises. Sie fanden statt eines Doppelbettes zwei Einzelbetten in Ihrem Hotelzimmer vor.  Sie beschwerten sich nicht den Beischlaf vollziehen zu können, aber das Gericht kannte zum Beispiel die Möglichkeit mit dem Gürtel des Mannes, den er beim klassischen Beischlaf wohl nicht benötigte, die Betten aneinander zu fixieren.

Urteil: AG Mönchengladbach

25.04.1991

Aktenzeichen:   5a C 106/91

 Normen: § 651a BGB, § 651c BGB, § 651d BGB, § 651f BGB

NJW 1995, Heft 13, Seite 884

Quelle – Uni Köln

 

 

 

Abmahnwelle 2 – FB Posts

 

In den letzten Tagen ließt man in vielen Foren und auf einigen Webseiten von Rechtsanwälten(1) über eine neue Abmahnwelle. Bei dieser Abmahnwelle gehen mehrere Fotographen gegen die Verbreitung Ihrer Fotos als Minibilder in Posts bei Facebook vor. Facebook, aber auch Google erstellen von Webseiten, bzw. deren Artikel zu jedem Text das erste Bild als Minibild passend zu dem Posts.

 

Fußnoten:

1)
1. Pixel.law (Rechtsanwälte aus Berlin)
2. heise.de (große Internetplattform)
3. Ratgeberrecht.eu (Rechtsanwälte Esslingen)

Apple gegen Skydrive und verstört die User

 

Skydrive

Quelle: https://apps.live.com/skydrive

 

Oft weiß ein User nicht warum er auf der einen Plattform das gesamte Spektrum eines Angebotes nutzen kann und auf der nächsten Plattform nicht. So geht es zurzeit den Usern des größten kostenlosen Datenspeicherdienstes “Skydrive”. In Rahmen dieses von Microsoft betriebenen Online-Speichers können Nutzerinnen Ihre Daten verschlüsselt auf Servern von Microsoft lagern und auf allen Ihren Endgeräten vom Tablet über das Smartphone bis zur XBOX nutzen.

Mit der Einführung von Windows 8 wird dieser Online-Datenspeicher oft auch als die “Cloud” bezeichnet und wird  immer wichtiger. Über dieses Feature werden zum Beispiel Spielstände gespeichert, Favoriten des Internet Explorers oder auch das Hintergrundbild. Dies ermöglicht die Einrichtung eines Tablets, Smartphones oder Windows-PCs innerhalb von 5 Minuten.

Seit einigen Monaten ist der Online-Speicher “Skydrive” für alle großen Plattformen verfügbar und die ersten Apps nutzen diesen Ebenfalls sehr gut aus. Darunter zum Beispiel OneNote!

  • Windows 8 UI – App
  • Windows Desktop – Desktopprogramm (eingebaut in den Dateibaum)
  • Android – App
  • IOS – App

Quelle: https://apps.live.com/skydrive

Nun sind fast alle Onlinespeicher auf dem Markt so aufgebaut, dass man ein Kontingent kostenlose bekommen. Beim Skydrive gab es bei den alten Accounts vor 2012 25 GB, aktuelle bekommen 7 GB Speicherplatz. Apple oder auch Google bieten deutlich weniger kostenlosen Speicherplatz an und Dropbox blieb und bleibt bei 2 GB.

Wer mehr Speicherplatz möchte, muss bezahlen und dies wird üblicherweise per IN-APP-Kauf abgewickelt. An den In-APP Verkäufen verdient Apple hingegen zurzeit nicht und Microsoft möchte bei den sehr knapp kalkulierten Preisen verständlicher Weise nicht noch 30% an Apple abführen.

Ob Apple das Update der Skydrive App auf seinen Plattformen also nur aus strategischen Gründen verhindert, um Ihren eigenen Speicher die ICloud besser zu positionieren ist fraglich, aber nicht abwegig. Nicht ohne Grund wurden die Google-Karten bei IOS 6 von den Applegeräten verband.

Jedenfalls steht fest, dass Apples Strategie Ihre Kunden fest an sich zu binden bei Cloud-Angeboten, die auf vielen Plattformen funktionieren müssen, nicht mehr umsetzbar ist. Wie einst mit ITunes und dem App-Ökosystem haben Sie sehr viele Kunden binden können. Denn wer dort Videos, Spiele-Apps  erwirbt, kann diese auch nur im Apples eigenem Universum nutzen. Fraglich ist, wann die Schmerzgrenze der Kunden erreicht ist, wenn Sie merken, dass diese über 40% mehr für die gleiche Hardware zahlen müssen und dies mindestens alle 2 Jahre, um Ihre gekauften Artikel überhaupt nutzen zu können. Bedenkt man den zusätzlichen Adapterwechsel und die damit verbunden Mehrkosten von 29,99 Euro, der Standardpreis für Adapter bei Apple, bekommt man Bedenken.

Das Ergebnis ist offen. 
Der User hat damit die Nachteile auszubaden und es wirkt für ihn nur verstörend.

 

 

Surface – für 7 Tage ist es Deins!

 

Bis zu 7 Tage ein Surface testen:
Die Aktion läuft ab morgen an vielen deutschen Unis. Studierende können nun testen, wie er Uni-Alltag ohne Papier funktionieren kann. Die Geräte sind mit einem Office ausgestattet und sollen einen gesamten Uni-Tag halten.

Wer bei der Aktion teilnehmen will:
https://leihdasteil.microsoftcampusexperten.de/

Ausstattung der 64 GB Variante mit UMTS:
http://www.microsoft.com/surface/de-DE/surface-with-windows-rt/home?WT.mc_id=MSCOM_de_DE_WinHH

Webseite:

Betriebssystem Windows RT; Microsoft Office Home and Student 2013 RT Preview (Word, PowerPoint, Excel und OneNote). Funktioniert ausschließlich mit Apps aus dem Windows Store.
Gehäuse 10,81 x 6,77 x 0,37”
680 g
VaporMg-Gehäuse
Farbe: Dunkles Titangrau
Lautstärkeregler und Netzschalter
Speicher 32 GB*, 64 GB
*Systemsoftware nimmt erheblichen Speicherplatz in Anspruch. Wie viel Speicherplatz verfügbar ist, hängt von etwaigen Updates der Systemsoftware und von der Nutzung von Apps ab. 1 GB = 1 Mrd. Bytes. Weitere Informationen finden Sie unter Surface.com/storage.
Anzeige 10,6” ClearType-HD-Display
1.366 x 768 Pixel
16:9 (Breitbildformat)
5-Punkt-Multi-Touch
CPU Quad-core NVIDIA Tegra 3
2 GB RAM
Drahtlosverbindung Wi-Fi (802.11a/b/g/n)
Bluetooth 4.0-Technologie
Batterie 31.5 W-h
Kameras und A/V 2 720p-HD-LifeCams, 1 vorne, 1 hinten
2 Mikrofone,
Stereo-Lautsprecher
Ports Full-Size USB 2.0
microSDXC-Steckplatz
Headset-Buchse
HD-Video-Out-Port
Port für Schutzabdeckung
Sensoren Umgebungslichtsensor
Beschleunigungssensor
Gyroscope-
Kompass
Netzteil 24-W-Netzteil
Garantie 2 Jahre Garantie auf Hardware
Apps (enthalten) Microsoft Office Home and Student 2013 RT Preview1 (Word, PowerPoint, Excel, OneNote); Windows Mail und Messaging; SkyDrive; Internet Explorer 10; Bing; Xbox Music, Video und Games.

Google vs. US-Kartellbehörde

 

Die US-Kartellbehörde hat nach vielen Zugeständnissen von Google das Verfahren eingestellt. Nun besteht nur noch ein Verfahren vor der europäischen Wettbewerbsbehörde in Brüssel.

Zugeständnisse:

  • mehr Freiheiten bei Onlinekampagnen der User
  • Werbetreibende haben die Wahl, ob Ihre speziellen Inhalte wie Bücher oder Gerichte (Restaurants) in den speziellen Googlediensten sichtbar sind oder nur in der klassischen Suche
  • Die Konkurrenz von Google bekommt Zugriff auf grundlegende Smartphone und Tablet-Technologien, die Google durch den Kauf von “Motorola” erhalten hat

Was dies genau heißt, muss Google in Zukunft nun zeigen.

Eine sehr interessante Frage ist nun, wie reagiert Brüssel und wie die deutschen Verlage, die Google verdächtigen ihre Inhalte zu nutzen, um selber Geld zu verdienen.

Statistik 2012

 

Das Jahr 2012 und damit das erste Jahr mit www.rakoellner.de/www.rakoellner.com ist vorbei. Nun möchte ich Euch auch einen kleinen Einblick in die Statistik geben, die mir der Provider zur Verbesserung der Webseite zur Verfügung stellt. Keine Angst, alle anderen “Datenfänger” habe ich abgestellt, so dass man anonym auf meiner Webseite surfen kann.

Besucher: über 8000

Webseitenaufrufe: über 82.000

durchschnittliche Verweildauer: 1.20

beliebteste Seite: Startseite + Recht

Dies bedeutet, dass ich die Webseite leicht umstellen muss und in einigen Wochen die Artikel deutlicher auf der Startseite präsentieren werde. Wünsche und Anregungen wie immer an mich.

QR-Codes schadhaft?

 

Ob heise Security und nun auch schon RTL spricht mögliche Probleme bei QR-Codes an. Diese hängen mittlerweile auf Straßenlaternen, auf fast jedem Plakat und auch die Bahn oder die lokale Abfallwirtschaft nutzen QR-Codes, um Schadsoftware auf das Smartphone zu bringen.

Laut mehrere Medienberichte ist es möglich den ahnungslosen Anwender zu verwirren, indem man einen eigenen ausgedruckten QR Code über den QR-Code des Plakates hängt. Leider habe auch ich schon in Köln ähnlich manipulierte Plakate gefunden. Ein entsprechendes Bild erspare ich mir in diesem Beitrag.

Fraglich ist nun wer haftet wohl für die Schadcodes, die über manipulierte Plakate auf das Smartphone des Anwenders gelangen?

Einen Fall vor einem deutschen Gericht hat es diesbezüglich laut meiner Informationen noch nicht gegeben. Jedoch gibt es allgemeine Bestimmungen und eventuell ähnliche Fälle, auf die wir hier zurückgreifen könnten.

papierlose Steuerkarte – Start 1.1.2013

 

“Elektronische Steuerkarte:  Zum 1. Januar 2013 startet das elektronische Verfahren, das sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber viel Bürokratie und Zeit einsparen soll. So werden die Daten wie Steuerklasse, Zahl der Kinder oder Freibeträge nicht mehr per Hand erfasst.”

Quelle: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/42188408_kw52_neu2013/index.html

Nun ist es endlich soweit, kein Verlust der roten, grünen, gelben oder anders farbigen Steuerkarte mehr. Die klassische Steuerkarte hat nun nach einer drei jährigen Übergangsfrist ausgedient. Dies spart nicht nur dem Staat sehr viel Geld, sondern die Umwelt wird durch den verminderten Papierverbrauch merklich geschont.

Nun ist das Verfahren noch nicht perfekt, so beschweren sich einige über mögliche falsche Übermittlung der Daten und damit einhergehende falsche Lohnsteuererklärungen. Aber in den vergangenen drei Jahren wurden ausreichend Erfahrungen gesammelt, und viele Firmen sind bereits auf das elektronische Verfahren umgestiegen. Wollen wir sehen was das Verfahren bringt, dies läßt sich wunderbar an den Verfahren vor den einschlägigen Gerichten zählen. Mein Zähler ist zurzeit auf Null und wir schauen was passiert.

Office 356 – Law Force

 

Herzlich willkommen im neuen Jahr 2013!
Wie jedes Jahr setzt man sich gute Vorsätze und sehr gut ist es, wenn diese sofort in die Tat umgesetzt werden. Also habe ich alte Beiträge fertig gestellt, einen Artikel zu Apps und Steuerrecht geschrieben und natürlich auch eine FB-Gruppe gegründet:

Office 365 – Law Force
http://www.facebook.com/groups/111475582360124/

Über diese Gruppe, die passenden Apps und einen neuen RSS-Feed wird mein Schwerpunkt Office 356 ausgebaut. Die Gruppe richtet sich an Anwenden, Entwickler und Entscheider, wie auch Juristen, die sich gerne in das Thema Office 356 einarbeiten wollen. Spannende neue Informationen und vieles mehr. Werdet Teil einer neuen und einzigen juristischen Community!