Geltungsdauer von Gutscheinen aus dem Internet

Nach gesetzlichen Vorgaben müssen Gutscheine mindestens 3 Monate gelten. Die Geltungsdauer darf eigentlich nicht unterschritten werden.

Nun laufen seit diesem Jahr einige Verfahren vor deutschen Gerichten mit teilweise unterschiedlichem Ausgang.

Das Berliner Amtsgericht erlaubte die kürzere Laufzeit eines Groupon Gutscheines mit der Begründung, dass die User von Groupon verkehrstypischer Weise von dieser Sonderbedingung wissen.
Das AG Köln hingegen lehnte eine Kürzung ab. In diesem Verfahren verklagte ein Kunde jedoch nicht direkt Groupon, sondern eine Reinigungsfirma, die den Gutschein einstellte.

Ich bleibe für Euch am Gutschein, wie man so schön sagt!